Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-27 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Am 27.11.2011 01:52, schrieb Frederik Ramm:

Hallo,

On Sat, 26 Nov 2011 19:44:44 +0100
Rainer Knaeppersm...@gmx.de  wrote:

Das Problem ist, daß ich mich offensichtlich weit oben
unverständlich ausgedrückt habe. Möglicherweise. Es geht
nicht darum, ob Journalisten etwas berichten dürfen oder
nicht dürfen (cc-by-sa erlaubt eh fast alles), sondern,

Stop. Genau das ist der Knackpunkt.

Wenn wir eine Situation haben, in der kein Urheberrecht besteht oder
dieses z.B. wegen Zitatrecht ausser Kraft gesetzt ist,

Das Zitatrecht setzt das Urheberrecht nicht außer Kraft.

Bitte. Lies. Zur. Einführung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Zitate_und_Urheberrecht

Was steht dort im zweiten Absatz? Richtig: Man darf 
unentgeltlich unter Angabe der Quelle zitieren.


Verbinde dies mit

http://de.wikipedia.org/wiki/Quellenangabe#Allgemeines

Was ist auf der hier diskutierten Seite als Quelle für das 
Bild angeben? Richtig: Copyright dpa


Und was finden wir hier?

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

**For any reuse or distribution, you must make clear to 
others the license terms of this work. The best way to do 
this is with a link to this web page. 


Wichtig bei dieser ganzen Kiste ist, ob das verwendete Bild 
ein eigenes Werk ist oder eine einfache Kopie. Von daher 
spielen deine Autofotobeispiele unter diesem Aspekt keine 
Rolle, denn solche Fotos gelten als eigenständige Werke und 
solange die Bilder rechtmäßig zustandegekommen sind, hat der 
Autodesiger da keine urheberrechtlichen oder sonstigen 
Ansprüche an das Bild, da es zumindest in Deutschland kein 
Recht am Bild der eigenen Sache gibt. Ein Screenshot gilt 
jedoch nicht als Werk, es ist eine einfache Kopie, egal, 
ob mit der Knipse oder direkt digital erzeugt.


Es bleibt dabei: Die falsche Copyrightangabe ist eine 
Schutzrechtsberühmung, gar keine Quellenangabe wäre halt 
Qualitätsjournalismus gewesen.


Rainer



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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-27 Diskussionsfäden Chris66
 Bitte. Lies. Zur. Einführung.

Ja, alles nicht so einfach für Juristik-Laien.

Deshalb mein Vorschlag: Wenn die Community mögliche Lizenzverstöße
findet sollten nicht eigenmächtig mehr-oder-weniger-freundliche
Mails verschickt werden, sondern es sollte eine zentrale Working-Group
benachrichtigt werden, die sich dann über mögliche Konsequenzen kümmert.

Diese Working-Group sollte mindestens einen ausgebildeten Juristen
beinhalten.

Chris


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-27 Diskussionsfäden Alexrk

Chris66 schrieb am 27.11.2011 12:58:

Deshalb mein Vorschlag: Wenn die Community mögliche Lizenzverstöße
findet sollten nicht eigenmächtig mehr-oder-weniger-freundliche
Mails verschickt werden, sondern es sollte eine zentrale Working-Group
benachrichtigt werden, die sich dann über mögliche Konsequenzen kümmert.

Diese Working-Group sollte mindestens einen ausgebildeten Juristen
beinhalten.

Chris


Vlt zum Vergleich; auf Wikipedia gibt es eine zentrale Seite zur 
koordinierten Bearbeitung von kleineren und größeren Lizenzverstößen:


http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/Mängel

...aber auch hier nochmal der Hinweis auf die Problematik der Besorgung 
fremder Rechtsangelegenheiten.


Alex

--
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Alexrk2
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kartenwerkstatt/Blog


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-27 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Am 27.11.2011 12:58, schrieb Chris66:

Ja, alles nicht so einfach für Juristik-Laien.

Deshalb mein Vorschlag: Wenn die Community mögliche Lizenzverstöße
findet sollten nicht eigenmächtig mehr-oder-weniger-freundliche
Mails verschickt werden, sondern es sollte eine zentrale Working-Group
benachrichtigt werden, die sich dann über mögliche Konsequenzen kümmert.

Diese Working-Group sollte mindestens einen ausgebildeten Juristen
beinhalten.

Ja, natürlich. Es geht mir hier nicht ums Recht behalten, 
sondern darum, wie man Wege findet, mit solchen Dingen 
sinnvoll umzugehen. Es geht ja nicht darum, irgendwem vors 
Schienbein zu treten, sondern das Projekt OSM bekannt zu 
machen. Das erreicht man nicht durch wildes Umsichschlagen, 
Abmahnungen oder Schadensersatzklagen, sondern durch 
Information.


In der Wikipedia gibt es dafür eine zentrale Sammelstelle, 
die von einer Handvoll Mitarbeiter betreut wird. Da werden 
aber keine Abmahnungen, sondern mehr oder weniger 
standardisierte, in jedem Fall aber freundliche Mails 
verschickt, mit denen auf bestehende Probleme hingewiesen 
und um Abhilfe gebeten wird. Soweit ich weiß, arbeiten die, 
zumindest wenn es im deutschsprachigen Raum bleibt, recht 
erfolgreich. Wie schon an anderer Stelle geschrieben: Die 
allermeisten Nachnutzer haben keinen bösen Willen, sondern 
wissen es einfach nicht besser, viele bedanken sich sogar 
für die Informationen.


Wie kompliziert dieser ganze Bereich ist, sehen wir ja schon 
ansatzweise in diesem Thread, da kann man nicht erwarten, 
daß jeder Blogger oder meinswegen ein Betreiber einer 
Dorfgemeinschaftsseite, der eine OSM-Karte und ein paar 
Wikibilder einbindet, diesen ganzen Lizenzkram unter 
Berücksichtigung sämtlicher zivil- und strafrechtlichen 
Nebenbedingungen aus dem FF beherrschen.


Wenn wir diese Leute sinnvoll unterstützen, tun wir 
gleichzeitig etwas für die Verbreitung von OSM und gewinnen 
möglicherweise unsererseits dringend benötigte Unterstützer.


Rainer


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-27 Diskussionsfäden Frederik Ramm

Hallo,

On 11/27/2011 12:50 PM, Rainer Knaepper wrote:

Das Zitatrecht setzt das Urheberrecht nicht außer Kraft.


Ok, schlechte Formulierung; es ist eine eingebaute Ausnahme. Wie auch 
zum Beispiel eingebaute Ausnahmen fuer die Lehre oder die oeffentliche 
Sicherheit und sonstwas. Immer wenn im UrhG steht zulaessig ist dies 
und das, dann heisst das, dass man das auch mit OSM-Produkten machen 
darf, *ohne* die Quelle zu nennen und *ohne* es unter unsere Lizenz zu 
stellen (ausser, im UrhG stuende das extra drin).



Und was finden wir hier?
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/


Mein Punkt ist doch gerade, seit ca. 5 Postings, dass die Lizenz in 
einem Fall, in dem das Urherberrecht eine Ausnahme vorsieht, nicht 
greift. Zitate aus der Lizenz sind also nicht sachdienlich.



Wichtig bei dieser ganzen Kiste ist, ob das verwendete Bild ein eigenes
Werk ist oder eine einfache Kopie.


Aha. Genau das meine ich.


Von daher spielen deine
Autofotobeispiele unter diesem Aspekt keine Rolle, denn solche Fotos
gelten als eigenständige Werke


Ok, da sind wir noch einer Meinung.


Ein Screenshot gilt jedoch
nicht als Werk, es ist eine einfache Kopie, egal, ob mit der Knipse
oder direkt digital erzeugt.


Das wiederum entspricht nicht meiner Auffassung, und ich bin nicht 
bereit, eine Wikipedia-Richtline wir wollen bei uns keine Screenshots 
als Beweis fuer die Richtigkeit der Aussage anzuerkennen.


Wie weit muss ich denn mit meiner Kamera von dem Bildschirm weggehen und 
wie viele andere Sachen muessen ausser dem Bildschirm noch auf dem Bild 
sichtbar sein, damit ein eigenstaendiges Werk aus meinem Bild wird?


Bye
Frederik

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-27 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Am 27.11.2011 13:43, schrieb Frederik Ramm:
 eine Wikipedia-Richtline 
Ich hatte eigentlich geglaubt, ausreichend dargelegt zu 
haben, daß es hier nicht um eine Wikipediarichtlinie geht. 
Wie kommst du immer wieder auf das dünne Brett?


Wie weit muss ich denn mit meiner Kamera von dem 
Bildschirm weggehen und wie viele andere Sachen muessen 
ausser dem Bildschirm noch auf dem Bild sichtbar sein, 
damit ein eigenstaendiges Werk aus meinem Bild wird?


Das ist jetzt einfach: Da solche Details gesetzlich 
natürlich nicht bis ins letzte und für jeden denkbaren 
Streitfall festgeschrieben sind, begibst du dich im Zweifel 
einfach in die Hand des zuständigen Amtsrichters bzw. ggf. 
die entsprechenden nachfolgenden Instanzen. Dort erhältst du 
dann rechtssichere Entscheidungen über deine Ansichten. Eine 
Vorschau könnte auch die Lektüre einschlägiger Urteile im 
Urheberrechtsbereich bieten.


Rechtsberatung im Vorfeld bieten auch Anwälte. Hier in der 
Liste gibt es die nicht.


Wie nebenan schon angemerkt, mir geht es hier nicht um 
Rechthaberei, ich berichte nur aus den Erfahrungen endloser 
Diskussionen. Wer das annehmen will, mag das tun, wer nicht, 
der muß eben eigene Erfahrungen machen.


Rainer


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-27 Diskussionsfäden Frederik Ramm

Hallo,

On 11/27/2011 04:11 PM, Rainer Knaepper wrote:

Ich hatte eigentlich geglaubt, ausreichend dargelegt zu haben, daß es
hier nicht um eine Wikipediarichtlinie geht. Wie kommst du immer wieder
auf das dünne Brett?


Du schreibst immer wieder, dass Screenshots nicht zu Wikipedia 
hochgeladen werden duerfen; ausserdem habe ich den Eindruck, dass Du 
hier vor dem Hintergrund ganz konkret von Wikipedia-Diskussion und nicht 
allgemeiner Rechtspraxis argumentierst. Das ist aber eine 
Wikipedia-Entscheidung, und sicher eine vernuenftige, da es nicht 
*auszuschliessen* ist, dass dieser Vorgang Urheberrechte verletzt. Wir 
machen das bei OSM ja auch so, dass wir nur Sachen annehmen moechten, 
die 100% sauber sind, und lieber mal was nicht nehmen aus lauter Vorsicht.


Nur, weil wir bei OSM z.B. keine von Google abgelesen Strassennamen 
erlauben, sollte man daraus aber noch nicht ableiten, dass das Ablesen 
von Strassennamen gegen das Urheberrecht verstoesst - da sind naemlich 
durchaus Leute anderer Ansicht. Es ist nur unsere vorsichtige 
Interpretation.



Das ist jetzt einfach: Da solche Details gesetzlich natürlich nicht bis
ins letzte und für jeden denkbaren Streitfall festgeschrieben sind,
begibst du dich im Zweifel einfach in die Hand des zuständigen
Amtsrichters bzw. ggf. die entsprechenden nachfolgenden Instanzen. Dort
erhältst du dann rechtssichere Entscheidungen über deine Ansichten.


Genaugenommen erhalte ich da natuerlich auch nur 
Einzelfallentscheidungen. Aus der Sicht eines Crowdsourcing-Projekts 
will man moeglichst nichts machen, was auch nur bei 10% der Amtsrichter 
als Urheberrechtsverletzung durchgeht, selbst wenn man Grund zu der 
Annahme hat, dass man 90% von seinem Standpunkt ueberzeugen koennte.


Daraus darf man aber nicht ableiten, dass solche Sachen, die man selbst 
aus Vorsicht vermeidet, grundsaetzlich rechtswidrig seien, und man 
sollte vor allem nicht Dritten erzaehlen, dass das rechtswidrig 
(Betrug usw.) sei.


Bye
Frederik

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

On Fri, 25 Nov 2011 17:28:14 +0100
Martin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com wrote:
  Kann man sich nicht einfach still drüber freuen dass OSM
  mittlerweile derart allgegenwärtig ist, dass es einem
  Journalisten zufällig rein rutscht wenn er über Google-Maps
  schreiben will?
 
 wenn man sowieso alles unter PD sehen will, dann sicherlich. Wenn man
 hinter der Lizenz steht finde ich es nicht falsch sich auch darum zu
 kümmern, dass sie eingehalten wird. Wenn Openstreetmap irgendwie in
 dem Artikel erwähnt worden wäre, hätte man sich vermutlich weniger
 echauffiert

Vermutlich ist das das Hauptproblem. Das aergert mich auch, dass eine
OSM-Applikation so als Illustration benutzt wird in einem Artikel
ueber Google Maps. (Es ist denkbar, dass in einer fruehen Version des
Artikels eine OSM-Referenz drin war, die dann dem Editierprozess zum
Opfer field.)

Lizenzmaessig sehe ich hier kein Problem; wenn ich einen Artikel
ueber Google Maps schreibe, mache ich auch einen Screenshot von
Google Maps hin, und das darf ich auch zur Illustration. Man darf es
nicht uebertreiben mit der Urheberrechtskeule - Urheberrecht zu
behaupten, wo keines ist, oder wo man sich nicht wenigstens
eingiermassen sicher ist, ist eine ganz doofe Tour, die sonst nur von
Plattenfirmen und Scientology gefahren wird ;)

Bye
Frederik

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 26. November 2011 11:09 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
 Lizenzmaessig sehe ich hier kein Problem; wenn ich einen Artikel
 ueber Google Maps schreibe, mache ich auch einen Screenshot von
 Google Maps hin, und das darf ich auch zur Illustration.


und schreibst Du da drunter dann auch (c) dpa oder (c) Süddeutsche
Zeitung? Ich habe kein Problem einen Urheberrechtsverstoß zu
erkennen, wo eine Zeitung ein Bild verbreitet, das unter cc-by-sa
stehen müsste, und da dann (c) wer anders drunterschreibt.


Gruß Martin

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Frederik Ramm

Hallo,

On 11/26/2011 11:28 AM, Martin Koppenhoefer wrote:

Lizenzmaessig sehe ich hier kein Problem; wenn ich einen Artikel
ueber Google Maps schreibe, mache ich auch einen Screenshot von
Google Maps hin, und das darf ich auch zur Illustration.


und schreibst Du da drunter dann auch (c) dpa oder (c) Süddeutsche
Zeitung?


Nein, (c) Frederik Ramm. Bloss weil ich ueber Google berichte, hat 
Google doch deswegen kein Copyright an meinem Artikel. Waere ja noch 
schoener - stell Dir vor, die Presse muesste jeden um Erlaubnis fragen, 
ueber den sie berichtet!


Bye
Frederik

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Am 26.11.2011 11:28, schrieb Martin Koppenhoefer:
 und schreibst Du da drunter dann auch (c) dpa oder (c) Süddeutsche
 Zeitung? Ich habe kein Problem einen Urheberrechtsverstoß zu
 erkennen, wo eine Zeitung ein Bild verbreitet, das unter cc-by-sa
 stehen müsste, und da dann (c) wer anders drunterschreibt.

Ganz so einfach ist das ja dann nun auch nicht.

Das Bild zeigt keine von OSM bezogene Karte sondern einen Screenshot
einer Smartphone-App, die eine Karte (mutmaßlich aus OSM-Daten) anzeigt.

Gesetzt den Fall hier ist überhaupt eine Copyright-Angabe nötig[1], dann
ist der Copyright-Geber des Artikels die DPA, die ihr copyright
ihrerseits von dem Autor der App hat (evtl. implizit via Zitatrecht),
der wiederrum die Lizenz der Karte einhalten muss.

Die Angabe der Bild-Quelle ist also schon DPA, das passt. Die CC-by-SA
sagt natürlich noch aus, dass die CC-by-SA genannt werden muss, das ist
nicht passiert. Aber das kann an verschiedenen Stellen in der Kette
erfolgt sein. Vermutlich hat der App-Autor die Einblendung korrekt
gemacht, war ja auf dem Bild noch vage zu erkennen. Die DPA hat dann
wohl die Angabe übersehen oder ignoriert und die Bilder verteilt. Der
Journalist der SZ konnte das nun nicht mehr wissen und hat eigentlich
keinen Fehler gemacht, schließlich hat er ein Bild von DPA erhalten und
dies auch gekennzeichnet.

So einfach zu sagen hier darf kein anderes Copyright außer OSM stehen
ist sicherlich auch nicht ganz richtig.

Zumal wir uns hier echauffieren obwohl wir eine Lizenz haben die so in
dieser Form definitiv nicht rechtsgültig ist. Auch ein Grund warum es
vielleicht weniger peinlich wäre wenn man es etwas ruhiger angehen lässt.


[1]: Der Fall dass ein Programm OSM-Daten in einem separaten Layer
anzeigt war doch immer das Paradebeispiel für das ist erlaubt, auch
wenn das Gesamtprodukt eine andere Lizenz hat. Jetzt hat das Programm
dies gemacht, der DPA'ler jedoch einen Screenshot gemacht und damit die
Daten wieder untrennbar vermengt. Dass er damit die Lizenz verändert
kann ihm nicht klar gewesen sein.

Gruß, Bernd

-- 
Was ist die ökologischste Verpackung für Milch?
Das ist eine Kuh! Warum?
Weil man die Verpackung mitessen kann!
  -  Dieter Nuhr (dt. Comedian)



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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Matthias Meißer

Leute mal ehrlich, das Thema ist doch durch.

Der Hinweis wurde aufgegriffen und (meiner Meinung nach) gut reagiert. 
Es wurden nochmals verschiedene Sichtweisen dargelegt. Ok und das sollte 
doch reichen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann :)


Gruß
Matthias
(user:!i!)


Am 26.11.2011 11:28, schrieb Martin Koppenhoefer:

Am 26. November 2011 11:09 schrieb Frederik Rammfrede...@remote.org:

Lizenzmaessig sehe ich hier kein Problem; wenn ich einen Artikel
ueber Google Maps schreibe, mache ich auch einen Screenshot von
Google Maps hin, und das darf ich auch zur Illustration.



und schreibst Du da drunter dann auch (c) dpa oder (c) Süddeutsche
Zeitung? Ich habe kein Problem einen Urheberrechtsverstoß zu
erkennen, wo eine Zeitung ein Bild verbreitet, das unter cc-by-sa
stehen müsste, und da dann (c) wer anders drunterschreibt.


Gruß Martin

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 26. November 2011 11:43 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
 und schreibst Du da drunter dann auch (c) dpa oder (c) Süddeutsche
 Zeitung?

 Nein, (c) Frederik Ramm. Bloss weil ich ueber Google berichte, hat Google
 doch deswegen kein Copyright an meinem Artikel. Waere ja noch schoener -
 stell Dir vor, die Presse muesste jeden um Erlaubnis fragen, ueber den sie
 berichtet!


Da haben wir uns falsch verstanden, es ging mir nicht um den Artikel
sondern um das Bild. (c) dpa steht unter dem OSM-Bild, nicht unter dem
Artikel.

Lizenzangaben und solche zur Urheberschaft sind bei veröffentlichten
Fotos üblich, und z.T. auch erforderlich, je nachdem, unter welcher
Lizenz das Material steht.

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Tobias Knerr
Am 26.11.2011 11:48, schrieb Matthias Meißer:
 Leute mal ehrlich, das Thema ist doch durch.

Eigentlich nicht. Es gibt hier anscheinend immer noch Leute, die
glauben, die CC BY-SA könne Leuten Rechte wegnehmen.

Die CC BY-SA gibt dem Nutzer _zusätzliche_ Rechte, und man muss sich nur
an ihre Auflagen (Link zur Lizenz etc. pp.) halten, wenn man diese
_zusätzlichen_ Rechte in Anspruch nimmt. Wer etwas tut, das er auch mit
einem proprietären Produkt tun dürfte - z.B. Screenshots davon in der
Berichterstattung über das Produkt zu verwenden - muss das nicht.

 Der Hinweis wurde aufgegriffen und (meiner Meinung nach) gut reagiert.

Das eigentliche Problem war, dass OSM zur Illustration eines Textes über
Google Maps verwendet wurde, was inhaltlich sinnlos ist. Genau darauf
hätte man den Autor auch hinweisen sollen.

Hier die CC BY-SA reinzuziehen war absolut unangebracht, denn in einem
Artikel über OSM wäre das Vorgehen völlig ok gewesen.

Gruß,
Tobias

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 26. November 2011 12:09 schrieb Tobias Knerr o...@tobias-knerr.de:
 Die CC BY-SA gibt dem Nutzer _zusätzliche_ Rechte, und man muss sich nur
 an ihre Auflagen (Link zur Lizenz etc. pp.) halten, wenn man diese
 _zusätzlichen_ Rechte in Anspruch nimmt. Wer etwas tut, das er auch mit
 einem proprietären Produkt tun dürfte - z.B. Screenshots davon in der
 Berichterstattung über das Produkt zu verwenden - muss das nicht.


hier geht es übrigens nicht um einen Screenshot in der
Berichterstattung über OSM oder offmaps. Es geht um einen Artikel über
Googlemaps, der ohne Hinweis auf den Urheber mit einem
Openstreetmapbild versehen wurde, und wo die weitere Verbreitung
untersagt wurde ( (c) dpa-tmn).


 Der Hinweis wurde aufgegriffen und (meiner Meinung nach) gut reagiert.


In meinem Internet wurde kein Hinweis aufgegriffen. Worauf beziehst Du Dich?


 Das eigentliche Problem war, dass OSM zur Illustration eines Textes über
 Google Maps verwendet wurde, was inhaltlich sinnlos ist. Genau darauf
 hätte man den Autor auch hinweisen sollen.


+1


 Hier die CC BY-SA reinzuziehen war absolut unangebracht, denn in einem
 Artikel über OSM wäre das Vorgehen völlig ok gewesen.


(c) jemand anders für eine Kopie ist nie OK, wenn das Original cc-by-sa ist.

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

o...@tobias-knerr.de (Tobias Knerr)  am 26.11.11:

in
einem Artikel über OSM wäre das Vorgehen völlig ok gewesen.

Das ist falsch. Bitte einmel cc-by-sa richtig lesen.

Ein Schreenshot ist ein abgeleitetes Werk, unterliegt mithin 
derselben

Lizenz wie das Original. Es ist völlig unerheblich, ob dieser
Screenshot zur Illustration eines Artikels über OSM oder zwecks
Wegbeschreibung zur Jahresversammlung des 
Taubenzüchtervereins Herne-

West genutzt wird.

Btw: Ich kenne die App für dieses iDingens nicht - ist darauf
eigentlich zu erkennen, daß es sich um ein Apple-Produkt 
handelt? Dann

hätte dpa noch ein ganz anderes Problem als OSM, falls sich in
Cupertino jemand darüber aufregen wollte.

Rainer
--
Es ging bei dem Überwachungswahn noch nie um Terrorismus, 
sondern um
die allgemeine Paranoia eines Staates vor seinen eigenen 
Bürgern.

(Hergen Lehmann in ger.ct)



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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Am 26.11.2011 11:09, schrieb Frederik Ramm:

On Fri, 25 Nov 2011 17:28:14 +0100
Martin Koppenhoeferdieterdre...@gmail.com  wrote:


wenn man sowieso alles unter PD sehen will, dann sicherlich. Wenn man
hinter der Lizenz steht finde ich es nicht falsch sich auch darum zu
kümmern, dass sie eingehalten wird. Wenn Openstreetmap irgendwie in
dem Artikel erwähnt worden wäre, hätte man sich vermutlich weniger
echauffiert

Lizenzmaessig sehe ich hier kein Problem; wenn ich einen Artikel
ueber Google Maps schreibe, mache ich auch einen Screenshot von
Google Maps hin, und das darf ich auch zur Illustration. Man darf es
nicht uebertreiben mit der Urheberrechtskeule - Urheberrecht zu
behaupten, wo keines ist, oder wo man sich nicht wenigstens
eingiermassen sicher ist, ist eine ganz doofe Tour, die sonst nur von
Plattenfirmen und Scientology gefahren wird ;)
Die Moralkeule laß mal stecken, sie ist nicht besser als 
Abmahnabzocke.


Wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wird, ist ein 
Hinweis darauf mit der Bitte um Nachbesserung absolut 
legitim. Sonst kann man sich den Copyleftgedanken auch 
gleich ganz sparen. Wenn du deine Beiträge als PD 
deklarierst, ist das dein gutes Recht und niemand wird 
deswegen Vorwürfe machen. OSM steht aber als ganzes nicht 
unter PD/Gemeinfreiheit, sondern unter cc-by-sa bzw. bald 
Odbl. Beides enthält den Copyleft-Gedanken. Warum das so ist 
und warum man sich dafür entschieden hat, ist anderweitig 
sicherlich ausreichend diskutiert worden, müssen wir hier 
also nicht wiederkäuen.


Ich glaube nicht, daß irgendeiner hier einen Gedanken daran 
verschwendet, sich an solchen Lizenzverletzungen per 
Abmahnung zu bereichern, es geht ausschließlich darum, daß 
sich ein Nachnutzer nicht einfach so mit fremden Federn 
schmücken möge, also anderer Leute Arbeit als eigene 
Leistung verkauft. Auch, weil das die Motivation des einen 
oder anderen, der seine Arbeit in die Verbreitung frei 
verfügbarer Daten, Inhalte, freien Wissens steckt, durchaus 
stören kann. Unterschätze diesen Effekt nicht. Eine 
Gleichsetzung mit Abmahnfallenstellern halte ich für eine 
Unverschämtheit.


Rainer


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Tobias Knerr
Am 26.11.2011 12:40, schrieb Rainer Knaepper:
 o...@tobias-knerr.de (Tobias Knerr)  am 26.11.11:
 
in
einem Artikel über OSM wäre das Vorgehen völlig ok gewesen.
 
 Das ist falsch. Bitte einmel cc-by-sa richtig lesen.

Aus meiner vorherigen Mail:
Die CC BY-SA gibt dem Nutzer _zusätzliche_ Rechte, und man muss sich
nur an ihre Auflagen (Link zur Lizenz etc. pp.) halten, wenn man diese
_zusätzlichen_ Rechte in Anspruch nimmt. Wer etwas tut, das er auch mit
einem proprietären Produkt tun dürfte [...] muss das nicht.

Meiner Meinung nach ist die Lizenz unserer Karten für die Bebilderung
von Artikeln über OSM absolut irrelevant, sofern die gängige Praxis der
der Veröffentlichung von Screenshots urheberrechtlich geschützter Werke
im Rahmen der Berichterstattung rechtens ist.

Ob das der Fall ist oder ob all diejenigen, die einen bebilderten
Testbericht über ein Programm oder eine Webseite schreiben, mit einem
Bein im Gefängnis stehen, kann ich als Nichtjurist natürlich nicht mit
Sicherheit beurteilen.

Gruß,
Tobias

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Tobias Knerr
Am 26.11.2011 13:06, schrieb Rainer Knaepper:
 Am 26.11.2011 11:09, schrieb Frederik Ramm:
 Lizenzmaessig sehe ich hier kein Problem; wenn ich einen Artikel
 ueber Google Maps schreibe, mache ich auch einen Screenshot von
 Google Maps hin, und das darf ich auch zur Illustration. Man darf es
 nicht uebertreiben mit der Urheberrechtskeule - Urheberrecht zu
 behaupten, wo keines ist, oder wo man sich nicht wenigstens
 eingiermassen sicher ist, ist eine ganz doofe Tour, die sonst nur von
 Plattenfirmen und Scientology gefahren wird ;)
[...]
 Eine Gleichsetzung mit
 Abmahnfallenstellern halte ich für eine Unverschämtheit.

In dem Vergleich ging es nicht um Abmahnfallen. Es ging um die
Behauptung, einen Rechtsanspruch zu haben, der (womöglich) gar nicht
besteht.

Im vorliegenden Fall: Zu behaupten, dass man als Urheber seine
Erlaubnis geben muss, damit Screenshots in der Berichterstattung
verwendet werden dürfen, und dafür ggf. Bedingungen diktieren kann.

Ich bezweifle, und aus Frederiks Mail lese ich dasselbe heraus, dass ein
Urheber dieses Recht hat. Sicher bin ich mir nicht, aber im Zweifel
würde ich lieber auf das Schreiben von Beschwerden verzichten.

Bist du dir denn umgekehrt wirklich sicher, dass Microsoft das Recht
hätte, einen Zeitungsartikel So sieht der neue Windows 8 Desktop aus!
mit entsprechenden Bildern zu verbieten?

Gruß,
Tobias

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Am 26.11.2011 13:14, schrieb Tobias Knerr:
Meiner Meinung nach ist die Lizenz unserer Karten für die 
Bebilderung von Artikeln über OSM absolut irrelevant, 
sofern die gängige Praxis der der Veröffentlichung von 
Screenshots urheberrechtlich geschützter Werke im Rahmen 
der Berichterstattung rechtens ist. 
Du vermischt hier zwei Dinge. Es geht nicht darum, ob 
Journalisten über irgendetwas berichten dürfen, das müssen 
sie selbstverständlich dürfen und sie dürfen dazu auch 
Bilder, Screenshots, andere Medien nutzen, die keiner freien 
Lizenz unterliegen. Unternehmen geben dafür extra 
Pressemappen heraus. Wenn Medien im Rahmen journalistischer 
Berichterstattung urheberrechtlich geschütztes Material 
einsetzen, dann schreiben die selbstverständlich die Quelle 
und, wenn bekannt, den Urheber dran. Zufällig angeklicktes 
Beispiel: 
http://www.heise.de/ct/meldung/Verzoegerungen-bei-28-und-22-Nanometer-Halbleiterchips-1385599.html 



Wen dabei ein Irrtum passiert, kannst du davon ausgehen, daß 
das repariert wird. Jedenfalls bei seriösen Anbietern. Es 
sollte dabei keinen Unterschied machen, ob proprietäres oder 
freies Material verwendet wird.


Die cc-by-sa-Lizenzen vereinfachen nur das Verfahren dafür, 
indem niemand, der sowas nutzen will, jemanden extra dafür 
fragen müßte oder gesonderte Verträge abschließen oder 
eingeschränkte Nutzungsrechte (nur für 
Presseberichterstattung, maximal 300x400 pixel, keine 
Fotomontagen, was weiß ich noch ...) beachten müßte. Medien 
unter cc nimmt man einfach, beachtet die Lizenzbestimmungen 
sowie ggf. weitere gesetzliche Bestimmungen (wie z.B. 
Persönlichkeitsrechte, Panoramafreiheit, pipapo) und ist 
fertig damit.


Ob das der Fall ist oder ob all diejenigen, die einen 
bebilderten Testbericht über ein Programm oder eine 
Webseite schreiben, mit einem Bein im Gefängnis stehen, 
kann ich als Nichtjurist natürlich nicht mit Sicherheit 
beurteilen. 

Das ist hier nicht das Thema.

Rainer


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Frederik Ramm

Hallo,

On 11/26/2011 11:53 AM, Martin Koppenhoefer wrote:

Lizenzangaben und solche zur Urheberschaft sind bei veröffentlichten
Fotos üblich, und z.T. auch erforderlich, je nachdem, unter welcher
Lizenz das Material steht.


Ich zweifle auch nicht daran, dass die dpa die Rechte von demjenigen 
gekauft hat, der das Foto gemacht hat. Dass ein Foto, das (unter 
anderem) einen Bildschirm mit einer OSM-Karte darauf zeigt, unter 
CC-BY-SA fiele, ist mir neu.


Bye
Frederik

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Frederik Ramm

Hallo,

On 11/26/2011 01:06 PM, Rainer Knaepper wrote:

Wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wird, ist ein Hinweis
darauf mit der Bitte um Nachbesserung absolut legitim.


Ja, nur war das hier keine Urheberrchtsverletzung.

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Frederik Ramm

Hallo,

On 11/26/2011 01:50 PM, Rainer Knaepper wrote:

Du vermischt hier zwei Dinge. Es geht nicht darum, ob Journalisten über
irgendetwas berichten dürfen, das müssen sie selbstverständlich dürfen
und sie dürfen dazu auch Bilder, Screenshots, andere Medien nutzen, die
keiner freien Lizenz unterliegen. Unternehmen geben dafür extra
Pressemappen heraus.


Auch ohne eine solche Pressemappe darf ich ein Foto vom neuen VW Golf 
oder dem neuen Microsoft Word in meinen Artikel einbauen. Ich brauche 
dazu nicht die Genehmigung des Herstellers, und ich darf 
selbstverstaendlich auch einen Golf fotografieren und drunterschreiben 
Ein gelbes Auto. (c) Frederik Ramm. Ich muss nicht mal 
drunterschreiben, dass es ein Golf ist.


Die Pressemappe ist was anderes - an der hat das Unternehmen ja ein 
Urheberrecht. Wenn ich die Abbildung aber selber anfertige, dann habe 
ich das Urheberrecht, selbst wenn auf der Abbildung der VW Golf 
abgebildet ist (und an dem VW Golf hat VW natuerlich ein Urheberrecht - 
dass ich den nachbaue, koennten sie mir bestimmt verbieten, nicht aber, 
dass ich ihn abbilde).



Die cc-by-sa-Lizenzen vereinfachen nur das Verfahren dafür, indem
niemand, der sowas nutzen will, jemanden extra dafür fragen müßte


Wie Tobias geagt hat - die Lizenzen vereinfachen das Verfahren in den 
Faellen, in denen man ansonsten fragen muesste. Sie verhindern aber 
nicht die Faelle, in denen man sowieso nicht fragen muesste.


Es ist ein Unterschied, ob in einem Artikel eine OSM-Karte abgebildet 
ist hier fand der Verkehrsunfall statt, oder ob die OSM-Karte als 
Illustration des Konzepts mobile Navigation oder so eingesetzt wird.


Bye
Frederik

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Peter Wendorff

Am 26.11.2011 15:12, schrieb Frederik Ramm:
Ich zweifle auch nicht daran, dass die dpa die Rechte von demjenigen 
gekauft hat, der das Foto gemacht hat. Dass ein Foto, das (unter 
anderem) einen Bildschirm mit einer OSM-Karte darauf zeigt, unter 
CC-BY-SA fiele, ist mir neu.

Vermutlich kann man darüber beliebig lange streiten.
Weshalb ich dir hier allerdings nicht zustimmen möchte: Dann tausche ich 
zur Sicherheit die Steuerelemente meiner openlayers-website aus und bin 
nicht mehr an die CC-BY-SA gebunden, wenn ich den Screenshot davon 
anstatt OSM direkt verwende?


Zwei Varianten wären vermutlich eher akzeptiert worden von der Community:
1) Wenn über OSM berichtet wird (oder OSM im Artikel entsprechend 
wenigstens erwähnt worden wäre), und

2) wenn über die App berichtet worden wäre.
In diesem Fall kommen aber IMHO zwei Dinge zusammen: OSM wird nicht 
erwähnt und (!) es wird quasi suggeriert, dass es sich bei OSM um Google 
Maps handeln würde (zumindest ist diese Vermutung für Laien vermutlich 
nicht abwegig).


Gruß
Peter

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Alexrk

Rainer Knaepper schrieb am 26.11.2011 13:06:

Ich glaube nicht, daß irgendeiner hier einen Gedanken daran
verschwendet, sich an solchen Lizenzverletzungen per Abmahnung zu
bereichern


Wäre rechtlich auch fragwürdig, wenn jemand der nicht der Rechteinhaber 
ist, Abmahnungen einleitet (Besorgung fremder Rechtsgeschäfte). Bei OSM 
ist das mE ohnehin ziemlich schwer zu sagen, wer eigentlich im 
Zweifelsfalle rechtliche Schritte bei Lizenzverstößen einleiten darf. 
Eigentlich ja nur die User und dann auch nur für ihre eigenen gemappten 
Daten(?)


Alex

--
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Alexrk2



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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Matthias Meißer

Am 26.11.2011 16:24, schrieb Alexrk:

Rainer Knaepper schrieb am 26.11.2011 13:06:

Ich glaube nicht, daß irgendeiner hier einen Gedanken daran
verschwendet, sich an solchen Lizenzverletzungen per Abmahnung zu
bereichern


Wäre rechtlich auch fragwürdig, wenn jemand der nicht der
Rechteinhaber ist, Abmahnungen einleitet (Besorgung fremder
Rechtsgeschäfte). Bei OSM ist das mE ohnehin ziemlich schwer zu
sagen, wer eigentlich im Zweifelsfalle rechtliche Schritte bei
Lizenzverstößen einleiten darf. Eigentlich ja nur die User und dann
auch nur für ihre eigenen gemappten Daten(?)

Also abgesehen von der Möglichkeit zu klagen (von der ich persönlich
Abstand nehmen würde), ist es aber auch eine Frage der Außendarstellung,
einseits für den Beklagten, andererseits auch für OSM.

Klar muss man die Beachtung der Lizenz auch einfordern, aber ich hielte 
es für ein wenig ungeschickt, weil es sich nach außen darstellen könnte: 
Die sind ja noch schlimmer als Google!!!. Wenn man die Leute 
bittet/ermahnt (wieder nur meine Erfahrung) reagieren die eigentlich 
wirklich schnell und machen es auch nicht noch mal (kein Bock auf 10 
Mails nur wegen einer Zeile vergessen). Sollte sich jemals jemand 
wirklich gegenüber der Community weigern, ist denke ich öffentlicher 
Druck heutzutage das Mittel der Wahl. Wenn man mal schaut, was 
Shitstorms so lostreten können :)


Gut wäre natürlich, wenn die OSMF in wirklich schwerwiegenden Fällen, 
(ich fantasiere mal: Vermischung von OSM mit kommerziellen Geodaten und 
deren erfolgter hundertfacher Verkauf für eine stattliche Summe) dann 
auch wirklich das Zepter in die Hand nimmt. Aber auch hier, Leute was 
meint ihr was los ist, wenn 100.000 Leute in sozialen Medien darüber 
herziehen? Da hilft dann kein Anwalt mehr ;)


Gruß
Matthias
(user:!i!)

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Am 26.11.2011 15:12, schrieb Frederik Ramm:

Hallo,

On 11/26/2011 11:53 AM, Martin Koppenhoefer wrote:
Lizenzangaben und solche zur Urheberschaft sind bei 
veröffentlichten
Fotos üblich, und z.T. auch erforderlich, je nachdem, 
unter welcher

Lizenz das Material steht.


Ich zweifle auch nicht daran, dass die dpa die Rechte von 
demjenigen gekauft hat, der das Foto gemacht hat. 
Wie das Bild in diese Veröffentlichung gelangt ist, ist 
lizenzrechtlich völlig unerheblich. Es ist nicht Aufgabe 
eines Urhebers oder eines wohlmeindenden OSMlers, 
herauszufinden, auf welchen verschlungenen Wegen der 
Unwissenheit aus dem Screenshot eines unter Copyleft 
stehenden Programms ein Copyright-by-dpa-Bild wurde. Das 
Copyfraud entsteht in dem Moment der Veröffentlichung durch 
den Veröffentlicher.


Dass ein Foto, das (unter anderem) einen Bildschirm mit 
einer OSM-Karte darauf zeigt, unter CC-BY-SA fiele, ist 
mir neu.
Das ist aber tatsächlich der Fall. Auf wikimedia commons 
sind beispielsweise die Verwendung von Screenshots, die 
geschützte Symbole enthalten, nicht erlaubt, da jegliche 
kommerzielle Nachnutzung möglich sein muß. Das führt zu so 
lustigen Seiteneffekten, daß man zwar ein iPhone als 
Sachfotografie unter eine freie Lizenz stellen darf, nicht 
aber ein eingeschaltetes iPhone, daß patentierte 
Bestandteile der Benutzeroberfläche zeigt. Klingt bekloppt, 
ist aber so. (Falls du auf Commons Gegenbeispiele findest, 
bitte Löschanträge stellen, es wird manches halt auch 
übersehen).


Ebensowenig darf man Screenshots von nicht freier Software 
hochladen. cc-by-sa und andere Lizenzen dieser Art erlauben 
nämlich JEDE Nachnutzung, also auch uneingeschränkte 
kommerzielle, solange nicht andere (bürgerliche oder 
Straf-)Rechte dagegen stehen. Ein geschütztes Element kann 
aber, zumindest wenn es bildbestimmend ist, nicht einfach 
per copypaste oder andere Vervielfältigungsmaßnahmen zu 
einem freien Element gemacht werden. Ein aktuelles, wenn 
auch etwas anders gelagertes Beispiel ist die kürzlich 
erfolgte Löschung von Briefmarkenabbildungen mit Motiven von 
Loriot. Da hat es halt eine einstweilige Verfügung gegeben. 
Und womit? Mit recht. Leider. Trotzdem darf die Tagespresse 
solche Marken ohne Bauchschmerzen im Rahmen journalistischer 
Berichterstattung abbilden.


Rainer





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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Am 26.11.2011 13:35, schrieb Tobias Knerr:
Es ging um die Behauptung, einen Rechtsanspruch zu haben, 
der (womöglich) gar nicht besteht. Im vorliegenden Fall: 
Zu behaupten, dass man als Urheber seine Erlaubnis geben 
muss, damit Screenshots in der Berichterstattung verwendet 
werden dürfen, und dafür ggf. Bedingungen diktieren kann. 
Ich bezweifle, und aus Frederiks Mail lese ich dasselbe 
heraus, dass ein Urheber dieses Recht hat. 

Ich suche den Ursprung dieser Behauptung. Wer schrub das wo?

Sicher bin ich mir nicht, aber im Zweifel würde ich lieber 
auf das Schreiben von Beschwerden verzichten. 


Das ist immer auch eine Sache des Fingerspitzengefühls. Ehe 
man einen Shitstorm lostritt, sollte man scharf nachdenken. 
Bei eindeutigen URV, durch die ein konkreter Schaden 
entsteht, sollte man aber auch nicht den Schwanz einkneifen. 
Auch nicht bei ideellen Schäden, wenn beispielsweise jemand 
mit deiner Arbeit Werbung für ein ganz anderes Produkt macht.


Bist du dir denn umgekehrt wirklich sicher, dass Microsoft 
das Recht hätte, einen Zeitungsartikel So sieht der neue 
Windows 8 Desktop aus! mit entsprechenden Bildern zu 
verbieten? 
Sie werden sich hüten, denn die Berichterstattung ist in die 
Werbung fest eingeplant. Aber: Wann hast du zuletzt eine 
ALDI-Werbung gesehen, bei denen auf den PC-TFTs ein 
Microsoft-Screen zu erkennen gewesen wäre?


Rainer


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Am 26.11.2011 16:24, schrieb Alexrk:

Rainer Knaepper schrieb am 26.11.2011 13:06:

Ich glaube nicht, daß irgendeiner hier einen Gedanken daran
verschwendet, sich an solchen Lizenzverletzungen per 
Abmahnung zu

bereichern


Wäre rechtlich auch fragwürdig, wenn jemand der nicht der 
Rechteinhaber ist, Abmahnungen einleitet (Besorgung 
fremder Rechtsgeschäfte). Bei OSM ist das mE ohnehin 
ziemlich schwer zu sagen, wer eigentlich im Zweifelsfalle 
rechtliche Schritte bei Lizenzverstößen einleiten darf. 
Eigentlich ja nur die User und dann auch nur für ihre 
eigenen gemappten Daten(?)


Alex

Nuja, ich ärgerte mich über diesen Vergleich mit Abzockern 
aus der Musikindustrie. Kein weiterer Hintergedanke.


Rainer


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Frederik Ramm

Hallo,

On 11/26/2011 06:33 PM, Rainer Knaepper wrote:

Dass ein Foto, das (unter anderem) einen Bildschirm mit einer
OSM-Karte darauf zeigt, unter CC-BY-SA fiele, ist mir neu.



Das ist aber tatsächlich der Fall. Auf wikimedia commons sind
beispielsweise die Verwendung von Screenshots


Reden wir von Screenshots oder von Fotos?


die geschützte Symbole
enthalten, nicht erlaubt, da jegliche kommerzielle Nachnutzung möglich
sein muß.


Was bei Wikipedia erlaubt ist und was nicht, sollten wir hier nicht als 
Masstab heranziehen.



Das führt zu so lustigen Seiteneffekten, daß man zwar ein
iPhone als Sachfotografie unter eine freie Lizenz stellen darf, nicht
aber ein eingeschaltetes iPhone, daß patentierte Bestandteile der
Benutzeroberfläche zeigt. Klingt bekloppt, ist aber so.


Das wundert mich jetzt auch, denn ein Patent hat ja mit Copyright nichts 
zu tun; ich darf ja sogar die Patentschrift kopieren und 
veroeffentlichen. Das Patent greift doch nur, wenn ich die patentierten 
Elemente bestimmungsgemaess einsetze - wenn ich also die patentierten 
Elemente in mein eigenes User Interface einbaue.



Ebensowenig darf man Screenshots von nicht freier Software hochladen.
cc-by-sa und andere Lizenzen dieser Art erlauben nämlich JEDE
Nachnutzung, also auch uneingeschränkte kommerzielle, solange nicht
andere (bürgerliche oder Straf-)Rechte dagegen stehen.


Oder zum Beispiel Patent- oder Datenbankrecht. Aber das ist ja hier gar 
nicht das Thema. - Ich vermute, dass es sich hierbei um eine 
Wikimedia-Regel handelt, die haerter ist, als sie sein muesste, genauso 
wie wir bei OSM auch strenger sind bezueglich Copyright als es manchmal 
sein muesste (wenn es um die Frage geht, was fuer Daten wir zulassen).


Nur weil Wikimedia keine Screenshots von kommerzieller Software 
akzeptiert, folgt daraus nicht, dass jemand, der ueber OSM berichtet, 
nicht ein Foto von einem mobilen Geraet mit einer OSM-Karte darauf 
veroeffentlichen darf, ohne es unter CC-BY-SA zu stellen.


Ich bin nach wie vor ueberzeugt, dass es voellig unproblematisch ist, 
genau das zu tun: Mobiles Geraet einschalten, OSM-darstellenden 
Applikation starten, Foto vom Ganzen machen, als Illustration eines 
Artikels verwenden.


In Schwierigkeiten kommt man dann, wenn man das nicht mehr 
journalistisch als Illustration einsetzt, sondern weil man eben gerade 
eine Karte von der Gegend in seinen Artikel einbauen wollte. Dann kann 
man sich als Journalist nicht mehr darauf berufen, dass man ja nur ueber 
OSM berichtet hat.



Ein aktuelles, wenn auch etwas anders gelagertes
Beispiel ist die kürzlich erfolgte Löschung von Briefmarkenabbildungen
mit Motiven von Loriot.


Wie gesagt, lass uns hier nicht ueber Wikimedia-Policies reden.


Da hat es halt eine einstweilige Verfügung
gegeben. Und womit? Mit recht. Leider. Trotzdem darf die Tagespresse
solche Marken ohne Bauchschmerzen im Rahmen journalistischer
Berichterstattung abbilden.


Aber ist genau das nicht, worueber wir hier reden - dass im Rahmen 
journalistischer Berichterstattung etwas abgebildet wurde?


Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Rainer Knaepper

Am 26.11.2011 18:59, schrieb Frederik Ramm:

Hallo,

On 11/26/2011 06:33 PM, Rainer Knaepper wrote:
Dass ein Foto, das (unter anderem) einen Bildschirm mit 
einer

OSM-Karte darauf zeigt, unter CC-BY-SA fiele, ist mir neu.


Das ist aber tatsächlich der Fall. Auf wikimedia commons 
sind

beispielsweise die Verwendung von Screenshots


Reden wir von Screenshots oder von Fotos?

Ja ;-)



die geschützte Symbole
enthalten, nicht erlaubt, da jegliche kommerzielle 
Nachnutzung möglich

sein muß.


Was bei Wikipedia erlaubt ist und was nicht, sollten wir 
hier nicht als Masstab heranziehen.
Das ist keine Wikipedia-Bedingung, sondern eine Folge des 
Urheberrechts. Weil die Möglichkeit kommerzieller 
Nachnutzung in der WP Policy ist, ist deshalb cc-by-sa dort 
erlaubt, cc-by-nc beispielsweise aber eben nicht. Der 
Maßstab ist also nicht die WP, sondern geltendes Recht bzw. 
diese Lizenz, unter der auch OSM (noch) steht.





Das führt zu so lustigen Seiteneffekten, daß man zwar ein
iPhone als Sachfotografie unter eine freie Lizenz stellen 
darf, nicht
aber ein eingeschaltetes iPhone, daß patentierte 
Bestandteile der

Benutzeroberfläche zeigt. Klingt bekloppt, ist aber so.


Das wundert mich jetzt auch, denn ein Patent hat ja mit 
Copyright nichts zu tun; ich darf ja sogar die 
Patentschrift kopieren und veroeffentlichen. Das Patent 
greift doch nur, wenn ich die patentierten Elemente 
bestimmungsgemaess einsetze - wenn ich also die 
patentierten Elemente in mein eigenes User Interface einbaue.
Patentiert bedeutet bei sowas idR gleichzeitig 
urheberrechtlich geschützt. Betrachte es im Falle von 
Screenshots, Symbolen, Marken-Logos einfach als synonym.




Nur weil Wikimedia keine Screenshots von kommerzieller 
Software akzeptiert, folgt daraus nicht, dass jemand, der 
ueber OSM berichtet, nicht ein Foto von einem mobilen 
Geraet mit einer OSM-Karte darauf veroeffentlichen darf, 
ohne es unter CC-BY-SA zu stellen.


Inhalte, die einmal unter cc-by-sa gestellt wurden, müssen 
darunter bleiben, sie dürfen nicht einer restriktiveren 
Lizenz unterstellt werden. Copyright:dpa ist eine 
restriktivere Lizenz und mithin Copyfraud.


Ich bin nach wie vor ueberzeugt, dass es voellig 
unproblematisch ist, genau das zu tun: Mobiles Geraet 
einschalten, OSM-darstellendenApplikation starten, Foto 
vom Ganzen machen, als Illustration eines Artikels verwenden.
Kein Problem. Habe ich auch nie bestritten. Quelle und 
Lizenzbapperl dran: Fertig.


In Schwierigkeiten kommt man dann, wenn man das nicht mehr 
journalistisch als Illustration einsetzt, sondern weil man 
eben gerade eine Karte von der Gegend in seinen Artikel 
einbauen wollte. Dann kann man sich als Journalist nicht 
mehr darauf berufen, dass man ja nur ueber OSM berichtet hat.
Nein, das ist überhaupt kein Problem. cc-by-sa erlaubt genau 
das. Die ist genau dafür da: Uneingeschränkte Nachnutzung, 
Quelle und Lizenzbapperl dran, fertig.



Ein aktuelles, wenn auch etwas anders gelagertes
Beispiel ist die kürzlich erfolgte Löschung von 
Briefmarkenabbildungen

mit Motiven von Loriot.


Wie gesagt, lass uns hier nicht ueber Wikimedia-Policies 
reden.

Nix WP-Policy, das war das Berliner Landgericht.


Da hat es halt eine einstweilige Verfügung
gegeben. Und womit? Mit recht. Leider. Trotzdem darf die 
Tagespresse

solche Marken ohne Bauchschmerzen im Rahmen journalistischer
Berichterstattung abbilden.


Aber ist genau das nicht, worueber wir hier reden - dass 
im Rahmen journalistischer Berichterstattung etwas 
abgebildet wurde?


Das Problem ist, daß ich mich offensichtlich weit oben 
unverständlich ausgedrückt habe. Möglicherweise. Es geht 
nicht darum, ob Journalisten etwas berichten dürfen oder 
nicht dürfen (cc-by-sa erlaubt eh fast alles), sondern, daß 
sie Quelle und Lizenz korrekt dranschreiben müssen. Und 
nein, bevor das nochmal falsch aufgetischt wird: cc-by-sa 
verlangt genau nicht, daß das gesamte Werk, in dem ein Bild 
verwendet wird, ebenfalls unter cc-by-sa stehen müsse. Kann 
man im ausführlichen Lizenztext nachlesen, in der deed ist 
das leider sehr unpräzise formuliert und führt (zusammen mit 
anderen Verkürzungen) zu häufigen Mißverständnissen.


Daß OSM in dieses cc-by-sa-Geraffel nicht so richtig 
reinpaßt, ist klar, deshalb ja wohl auch der Versuch mit der 
Odbl, die m.E. aber leider an manchen Stellen den Teufel mit 
dem Beezlebub austreibt. CC0 wäre die ehrlichere Lösung 
gewesen, auch wenn dadurch der Copyleft-Gedanke 
flötengegangen wäre.


Rainer





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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 26. November 2011 15:12 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
 Dass ein Foto, das (unter anderem) einen
 Bildschirm mit einer OSM-Karte darauf zeigt, unter CC-BY-SA fiele, ist mir
 neu.


so ist das hier nicht: da ist nicht unter anderem ein Bildschirm mit
einer OSM-Karte drauf. Da ist nur eine OSM-Karte mit einem kleine Rand
von Icons.

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-26 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

On Sat, 26 Nov 2011 19:44:44 +0100
Rainer Knaepper sm...@gmx.de wrote:
 Das Problem ist, daß ich mich offensichtlich weit oben 
 unverständlich ausgedrückt habe. Möglicherweise. Es geht 
 nicht darum, ob Journalisten etwas berichten dürfen oder 
 nicht dürfen (cc-by-sa erlaubt eh fast alles), sondern,

Stop. Genau das ist der Knackpunkt.

Wenn wir eine Situation haben, in der kein Urheberrecht besteht oder
dieses z.B. wegen Zitatrecht ausser Kraft gesetzt ist, dann braucht
sich in dem Moment niemand mehr an unsere Lizenz (erlaubt eh fast
alles, Bapperl dran und fertig, usw.) zu halten.

*Nur* dann, wenn eine Nutzung normalerweise die Zustimmung des
Rechteinhabers erfordert, nur dann kommt die CC-BY-SA zum Tragen.

Das hat Tobias Knerr ungefaehr 100 Postings weiter oben schon
geschrieben.

Wenn wir also eine Situation haben, in der das Urheberrecht nicht
greift - und das ist m.E. bei der hier erfolgten Verwendung der
Fall - dann braucht sich niemand einen Kehricht um unsere Lizenz zu
kuemmern. 

Und das heisst auch, dass der Journalist in diesem Fall weder unseren
Lizenzhinweis anbringen noch unser Copyright dranschreiben muss.
Genauso, wie der Pressefotograf das Recht am von ihm gemachten Foto
eines VW Golf hat, auch wenn er kein Urheberrecht am Golf selbst hat,
genauso kann auch der Journalist das Recht an der Abbildung eines
Devices mit OSM-Karte drauf haben. Und genausowenig, wie es Copyfraud
- ein Betrugsvorwurf immerhin, mit dem Du m.E. sorgfaeltiger umgehen
solltest! - ist, wenn der Pressefotograf unter sein Foto (c) Fotograf
und nicht (c) VW AG drunterschreibt, genausowenig muss auch der
Pressemann unser Lizenzbepperl unter das Foto druntermachen.

Dass es im Sinne ordentlicher journalistischer Arbeit wuenschenswert
waere, unter ein Bild mit OSM drauf auch OSM drunterzuschreiben, und
sowieso erstmal kein OSM-Bild in einem Google-Artikel zu verwenden,
steht ausser Frage.

Aber ein Lizenzverstoss oder gar, wie Du behauptest, Lizenzbetrug liegt
hier nicht vor, eben weil unsere Lizenz dem Journalisten keine Rechte
wegnehmen kann, die er ohne Lizenz eh haette.

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-25 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 25. November 2011 04:16 schrieb Klaus-Hermann Otto Stanislaus
Plöger k.ploe...@gastradata.de:

Mist, zu spät gesehen weil in einem neuen Thread. Habe Ihnen auch geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Onlineausgabe publizieren Sie dieses Bild
http://www.sueddeutsche.de/geld/was-mit-sich-bringt-huch-schon-wieder-alles-anders-1.1196225-10
mit der Unterschrift: © dpa-tmn, das eine iPhone-App mit einem
Screenshot einer Karte zeigt. Diese Karte ist von Openstreetmap, also
frei und kostenlos verfügbar. Frei bedeutet aber nicht, dass man damit
machen kann was man will. Die Lizenz von Openstreetmap ist CC-BY-SA,
d.h. 2 Voraussetzungen müssen erfüllt werden: SA=Sharealike =
Weitergabe unter gleichen Bedingungen, und BY=Attribution =
Namensnennung.

Ich bitte Sie daher, die Unterschrift © dpa-tmn auszutauschen in
(c) Openstreetmap contributors, cc-by-sa. Das erfordert die Lizenz
(beachten Sie, dass durch den viralen Charakter der Lizenz auch
abgeleitete Werke und produzierte Werke unter cc-by-sa stehen müssen).
Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.openstreetmap.org/copyright

Was davon abgesehen auch nett wäre, wenn Sie in diesem Zusammenhang
(Gebühren bei Google) in einem Nebensatz auf Openstreetmap.org
hinweisen würden (bisher machen Sie das nur durch den Screenshot, d.h.
nur Eingeweihte können OSM erkennen), welches man kostenlos und frei
nutzen kann (mit der Auflage der Lizenz cc-by-sa, d.h. die Karten
müssen auch frei bleiben).

mit freundlichen Grüßen,

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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-25 Diskussionsfäden Chris66
Am 25.11.2011 09:45, schrieb Martin Koppenhoefer:
 Mist, zu spät gesehen weil in einem neuen Thread. Habe Ihnen auch geschrieben:
 
 Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 in Ihrer Onlineausgabe publizieren Sie dieses Bild
 http://www.sueddeutsche.de/geld/was-mit-sich-bringt-huch-schon-wieder-alles-anders-1.1196225-10
 mit der Unterschrift: © dpa-tmn, das eine iPhone-App mit einem
 Screenshot einer Karte zeigt. Diese Karte ist von Openstreetmap, also
 frei und kostenlos verfügbar. Frei bedeutet aber nicht, dass man damit
 machen kann was man will. Die Lizenz von Openstreetmap ist CC-BY-SA,
 d.h. 2 Voraussetzungen müssen erfüllt werden: SA=Sharealike =
 Weitergabe unter gleichen Bedingungen, und BY=Attribution =
 Namensnennung.
 
 Ich bitte Sie daher, die Unterschrift © dpa-tmn auszutauschen


Wir sind ja schlimmer als google ;-)

Christian


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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-25 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Am 25.11.2011 09:55, schrieb Chris66:
 Wir sind ja schlimmer als google ;-)

Vor allem da bei uns die rechtlichen Hinweise von juristischen Laien
kommen und doch irgendwie so formuliert werden als hätte man einen
2-tägigen Urheberrechts-Kurs bei der Volkshochschule besucht.

Kann man sich nicht einfach still drüber freuen dass OSM mittlerweile
derart allgegenwärtig ist, dass es einem Journalisten zufällig rein
rutscht wenn er über Google-Maps schreiben will?

Gruß, Bernd

-- 
Es nützt der Freiheit nichts, dass wir sie abschaffen, um sie zu
schützen.  -  Wolfgang Thierse



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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-25 Diskussionsfäden Klaus-Hermann Otto Stanislaus Plöger
Am Freitag, den 25.11.2011, 09:45 +0100 schrieb Martin Koppenhoefer: 
 Am 25. November 2011 04:16 schrieb Klaus-Hermann Otto Stanislaus
 Plöger k.ploe...@gastradata.de:
 
 Mist, zu spät gesehen weil in einem neuen Thread. Habe Ihnen auch geschrieben:
 
 Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 in Ihrer Onlineausgabe publizieren Sie dieses Bild
 http://www.sueddeutsche.de/geld/was-mit-sich-bringt-huch-schon-wieder-alles-anders-1.1196225-10
 mit der Unterschrift: © dpa-tmn, das eine iPhone-App mit einem
 Screenshot einer Karte zeigt. Diese Karte ist von Openstreetmap, also
 frei und kostenlos verfügbar. Frei bedeutet aber nicht, dass man damit
 machen kann was man will. Die Lizenz von Openstreetmap ist CC-BY-SA,
 d.h. 2 Voraussetzungen müssen erfüllt werden: SA=Sharealike =
 Weitergabe unter gleichen Bedingungen, und BY=Attribution =
 Namensnennung.
 
 Ich bitte Sie daher, die Unterschrift © dpa-tmn auszutauschen in
 (c) Openstreetmap contributors, cc-by-sa. Das erfordert die Lizenz
 (beachten Sie, dass durch den viralen Charakter der Lizenz auch
 abgeleitete Werke und produzierte Werke unter cc-by-sa stehen müssen).
 Mehr Informationen finden Sie hier:
 http://www.openstreetmap.org/copyright
 
 Was davon abgesehen auch nett wäre, wenn Sie in diesem Zusammenhang
 (Gebühren bei Google) in einem Nebensatz auf Openstreetmap.org
 hinweisen würden (bisher machen Sie das nur durch den Screenshot, d.h.
 nur Eingeweihte können OSM erkennen), welches man kostenlos und frei
 nutzen kann (mit der Auflage der Lizenz cc-by-sa, d.h. die Karten
 müssen auch frei bleiben).
 
 mit freundlichen Grüßen,
 
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Find ich gut. alle sollten den schreiben!
Klaus
-- 
Psst. Meine Symbole sind dort:
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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-25 Diskussionsfäden Klaus-Hermann Otto Stanislaus Plöger
Am Freitag, den 25.11.2011, 10:18 +0100 schrieb Bernd Wurst: 
 Am 25.11.2011 09:55, schrieb Chris66:
  Wir sind ja schlimmer als google ;-)
 
 Vor allem da bei uns die rechtlichen Hinweise von juristischen Laien
 kommen und doch irgendwie so formuliert werden als hätte man einen
 2-tägigen Urheberrechts-Kurs bei der Volkshochschule besucht.
 
 Kann man sich nicht einfach still drüber freuen dass OSM mittlerweile
 derart allgegenwärtig ist, dass es einem Journalisten zufällig rein
 rutscht wenn er über Google-Maps schreiben will?
 
 Gruß, Bernd
 
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Nein, die ziehen uns über den Tisch, nicht wir sie!
klaus
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Re: [Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-25 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 25. November 2011 10:18 schrieb Bernd Wurst be...@bwurst.org:
 Kann man sich nicht einfach still drüber freuen dass OSM mittlerweile
 derart allgegenwärtig ist, dass es einem Journalisten zufällig rein
 rutscht wenn er über Google-Maps schreiben will?


wenn man sowieso alles unter PD sehen will, dann sicherlich. Wenn man
hinter der Lizenz steht finde ich es nicht falsch sich auch darum zu
kümmern, dass sie eingehalten wird. Wenn Openstreetmap irgendwie in
dem Artikel erwähnt worden wäre, hätte man sich vermutlich weniger
echauffiert, aber wie das bei der SZ rüberkommt dachten die am Ende
noch, der Screenshot _sei_ Google maps.

Gruß Martin

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[Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

2011-11-24 Diskussionsfäden Klaus-Hermann Otto Stanislaus Plöger
Sehr geehrter Herr Avaresch!
In der unten verlinkten Bilderstrecke befindet sich ein Bild zu der
Überschrift Google Maps will Geld sehen mit dem Urheberrechtsvermerk
©dpa tmn, welches eine OpenStreetMap Karte zeigt.
OpenStreetMap Karten stehen aber unter der Creative Commons
Attribution-ShareAlike 2.0 Generic License einzusehen unter:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/
Ich bitte Sie daher, den Urheberrechtsvermerk zu ändern.
Der Link zu Ihrer Seite:
http://www.sueddeutsche.de/geld/was-mit-sich-bringt-huch-schon-wieder-alles-anders-1.1196225-10

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Hermann Otto Stanislaus Plöger




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