Hi!
Sven Grüner schrieb:
> Frederik Ramm schrieb:
>> Hallo,
>>
>>> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage
>>> zu
>>> beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet
>>> der
>>> im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder
Frederik Ramm schrieb:
> Hallo,
>
>> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage
>> zu
>> beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet der
>> im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine
>> Rechtschutzversicherun
Am Montag, 14. Januar 2008 10:26 schrieb Frederik Ramm:
> Zwar kann ein bisschen juristischer Sachverstand nicht schaden, aber von
> einer Haftung haben wir nichts. Wir muessen nicht fuerchten, dass jemand
> OSM auf Schadensersatz verklagt oder so, denn OSM hat kein Geld. Was wir
> fuerchten muesse
Hallo,
> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage zu
> beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet der
> im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine
> Rechtschutzversicherung haben).
Zwar kann ein bisschen j
Am Montag, 14. Januar 2008 08:16:43 schrieb Sven Anders:
> Am Sonntag, 13. Januar 2008 23:49 schrieb Andreas Hubel:
> > Im Zweifelsfall einfach mal bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
>
> Wobei die sich dann häufig dafür entscheiden erstmal zu sagen:
> Alles ist urheberrechtlich geschützt. Damit ist
Am Sonntag, 13. Januar 2008 23:49 schrieb Andreas Hubel:
> Im Zweifelsfall einfach mal bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
Wobei die sich dann häufig dafür entscheiden erstmal zu sagen:
Alles ist urheberrechtlich geschützt. Damit ist der arme Angestellte in der
Verwaltung auf der sicheren Seite.
Im Zweifelsfall einfach mal bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
MfG Andreas Hubel
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Daniel Schmidt schrieb:
> Da der Lageplan ja explizit als Teil der Rechtsverordnung aufgeführt
> ist, müsste er ja auch gemeinfrei sein.
> D.h. ich könnte beim Amt für öffentliche Ordnung aufkreuzen, Fotos der
> Karte machen und munter für OSM digitalisieren, oder?
Ja. Vor zwei Monaten hatte i
Es gibt ja im deutschen Urhebergesetz diesen netten Paragraphen 5, der
amtliche Werke als gemeinfrei (public domain) einstuft.
"(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen
sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen
genießen keinen urheberrechtl
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