Re: [Talk-de] §5 UrhG, Städti

2008-01-14 Diskussionsfäden Gernot Hillier
Hi! Sven Grüner schrieb: > Frederik Ramm schrieb: >> Hallo, >> >>> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage >>> zu >>> beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet >>> der >>> im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder

Re: [Talk-de] §5 UrhG, Städti

2008-01-14 Diskussionsfäden Sven Grüner
Frederik Ramm schrieb: > Hallo, > >> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage >> zu >> beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet der >> im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine >> Rechtschutzversicherun

Re: [Talk-de] §5 UrhG, Städti

2008-01-14 Diskussionsfäden Sven Anders
Am Montag, 14. Januar 2008 10:26 schrieb Frederik Ramm: > Zwar kann ein bisschen juristischer Sachverstand nicht schaden, aber von > einer Haftung haben wir nichts. Wir muessen nicht fuerchten, dass jemand > OSM auf Schadensersatz verklagt oder so, denn OSM hat kein Geld. Was wir > fuerchten muesse

Re: [Talk-de] §5 UrhG, Städti

2008-01-14 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo, > Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage zu > beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet der > im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine > Rechtschutzversicherung haben). Zwar kann ein bisschen j

Re: [Talk-de] §5 UrhG, Städti

2008-01-14 Diskussionsfäden Martin Simon
Am Montag, 14. Januar 2008 08:16:43 schrieb Sven Anders: > Am Sonntag, 13. Januar 2008 23:49 schrieb Andreas Hubel: > > Im Zweifelsfall einfach mal bei der Stadt/Gemeinde nachfragen. > > Wobei die sich dann häufig dafür entscheiden erstmal zu sagen: > Alles ist urheberrechtlich geschützt. Damit ist

Re: [Talk-de] §5 UrhG, Städti

2008-01-13 Diskussionsfäden Sven Anders
Am Sonntag, 13. Januar 2008 23:49 schrieb Andreas Hubel: > Im Zweifelsfall einfach mal bei der Stadt/Gemeinde nachfragen. Wobei die sich dann häufig dafür entscheiden erstmal zu sagen: Alles ist urheberrechtlich geschützt. Damit ist der arme Angestellte in der Verwaltung auf der sicheren Seite.

Re: [Talk-de] §5 UrhG, Städti

2008-01-13 Diskussionsfäden Andreas Hubel
Im Zweifelsfall einfach mal bei der Stadt/Gemeinde nachfragen. MfG Andreas Hubel ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

Re: [Talk-de] §5 UrhG, Städti

2008-01-09 Diskussionsfäden Sven Grüner
Daniel Schmidt schrieb: > Da der Lageplan ja explizit als Teil der Rechtsverordnung aufgeführt > ist, müsste er ja auch gemeinfrei sein. > D.h. ich könnte beim Amt für öffentliche Ordnung aufkreuzen, Fotos der > Karte machen und munter für OSM digitalisieren, oder? Ja. Vor zwei Monaten hatte i

[Talk-de] §5 UrhG, Städti

2008-01-09 Diskussionsfäden Daniel Schmidt
Es gibt ja im deutschen Urhebergesetz diesen netten Paragraphen 5, der amtliche Werke als gemeinfrei (public domain) einstuft. "(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtl