Hallo,
ohne jetzt noch einen langwierigen Thread aufstellen zu wollen (was ich
ja eigentlich hiermit schon getan habe), stellt sich bei der Verwendung
von Geodaten noch eine Frage. (Zumindest ich stelle sie mir):
Als Hausbesitzer (mein Onkel hat das Haus entworfen und gebaut) müsste
ich ja
Christian Hartnick schrieb:
Hallo,
ohne jetzt noch einen langwierigen Thread aufstellen zu wollen (was ich
ja eigentlich hiermit schon getan habe), stellt sich bei der Verwendung
von Geodaten noch eine Frage. (Zumindest ich stelle sie mir):
Als Hausbesitzer (mein Onkel hat das Haus
Hallo,
Als Hausbesitzer (mein Onkel hat das Haus entworfen und gebaut)
müsste
ich ja eigentlich die Rechte an dem Haus haben.
Jaja, das Werk ist geschützt, spricht Du kannst jetzt nicht die
Pläne nehmen und einfach identisch nachbauen. Das Bild davon ist
doch aber nicht geschützt, sonst
Jaja, das Werk ist geschützt, spricht Du kannst jetzt nicht die
Pläne nehmen und einfach identisch nachbauen. Das Bild davon ist
doch aber nicht geschützt, sonst dürfte ja niemand nichts
fotografieren, weil ja irgendwelche Rechte dran hängen! Neee, dem
ist nicht so.
Die Frage ist ja
Christian Hartnick wrote:
Hallo,
ohne jetzt noch einen langwierigen Thread aufstellen zu wollen (was ich
ja eigentlich hiermit schon getan habe), stellt sich bei der Verwendung
von Geodaten noch eine Frage. (Zumindest ich stelle sie mir):
Als Hausbesitzer (mein Onkel hat das Haus
Die Frage ist ja nicht, ob man das Haus fotografieren darf, sondern ob
ich das Foto gewerblich benutzen darf.
Gru?
Christian
Hallo
doch, das darf man. wohl.
Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Luftaufnahmen_und_Geb.C3.A4ude
Abschnitt
Panoramafreiheit und Gegenstände
Verlass dich mal nicht zu stark auf deinen gesunden Menschenverstand ;-)
http://www.bruessel-gui.de/bruessel/bericht-1.html
Heisst das dann, dass Google das
Die Frage ist ja nicht, ob man das Haus fotografieren darf, sondern ob
ich das Foto gewerblich benutzen darf.
Gru?
Christian
Hallo
doch, das darf man. wohl.
Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Luftaufnahmen_und_Geb.C3.A4ude
Sorry, aber auch da steht nicht, ob man
Michael Jopen wrote:
doch, das darf man. wohl.
Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Luftaufnahmen_und_Geb.C3.A4ude
Das bringt leider gar nix, da dort nur steht, dass Luftaufnahmen nicht
mehr von Vater Staat genemigt werden müssen. Unter Panoramafreiheit
können sie aber
Christian Hartnick wrote:
Wenn man allerdings jedes einzelne Haus als reines Beiwerk abtut, das
zufällig mit auf dem Bild ist, aber nicht den abgebildeten Gegenstand
darstellt...
Was ist denn dann der abgebildete Gegenstand?
Dir Erdoberfläche.
Bei Google Earth ist das Gesamtbild ja so
Stefan Neufeind wrote:
meiner persönlichen Ansicht nach (kein juristischer Hintergrund) darf
ein Haus was jeder von der Straße auch sehen kann auch jeder
fotografieren und die Fotos weitergeben. Das Recht an der Nutzung der
Jepp, solange Du beim Fotografieren auf der Straße stehst (keine
Arne Bischoff wrote:
Jaja, das Werk ist geschützt, spricht Du kannst jetzt nicht die
Pläne nehmen und einfach identisch nachbauen. Das Bild davon ist
doch aber nicht geschützt, sonst dürfte ja niemand nichts
fotografieren, weil ja irgendwelche Rechte dran hängen! Neee, dem
ist nicht so.
Michael Jopen schrieb:
doch, das darf man. wohl.
Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Luftaufnahmen_und_Geb.C3.A4ude
Abschnitt
Panoramafreiheit und Gegenstände --
Der Kontext (Fotorechte) in dem dieser Abschnitt steht ist da leider
missverständlich. Es gab
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