Michael Jopen schrieb:
> 
> 
> doch, das darf man. wohl.
> 
> Siehe
> http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Luftaufnahmen_und_Geb.C3.A4ude
> 
> Abschnitt
> 
>  Panoramafreiheit und Gegenstände  --
> 
> 

Der Kontext (Fotorechte) in dem dieser Abschnitt steht ist da leider
missverständlich. Es gab Zeiten da war das _anfertigen_ von Luftbildern
(sei es durch Fesselballon, hohe Stative oder Flugzeug) verboten. Du
benötigst heute keine Gehemigungmehr um diese Bilder anzufertigen, es
gibt aber andere Fallstricke.
Kommerzielle Luftbilder darfst du strenggenommen nur mit einem Piloten
erstellen der auch eine CPL (Kommerzielle Fluglizenz) hat. Würdest du
Bilder mit deinem Kumpel um die Ecke der eine PPL (privat) besitzt
_könnte_ genaugenommen dieser Privatpilot ärger bekommen weil er  seine
Fluglizenz missbraucht.

Die ganze Geschichte um solche Rechte ist eine ziemlich komplizierte
Sache die ständig geplänkel vor Gericht auslöst.
Einzelfallentscheidungen sind da immer wieder an der Tagesordnung.
(Siehe neuregelung Persönlichkeitsrecht, geregelt würd ich das nicht nennen)


Gruß,
Daniel


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