Stefan Neufeind wrote:

> meiner persönlichen Ansicht nach (kein juristischer Hintergrund) darf 
> ein Haus was jeder von der Straße auch sehen kann auch jeder 
> fotografieren und die Fotos weitergeben. Das Recht an der Nutzung der 

Jepp, solange Du beim Fotografieren auf der Straße stehst (keine leiter, 
kein Hubschrauber - um mal die Beispiele aus Wikipedia zu zitieren).

> Einen Schutz wie z.B. bei einem abfotografierten Gemälde (unmittelbare 
> "Reproduktion" des Kunstwerks) kann ich bei einem Haus ehrlich gesagt 
> nicht erkennen.

Das Gesetz macht zwischen Häusern und Gemälden keinerlei Unterschied.

cu
Henry

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