Hallo,
On 11/27/2011 04:11 PM, Rainer Knaepper wrote:
Ich hatte eigentlich geglaubt, ausreichend dargelegt zu haben, daß es
hier nicht um eine Wikipediarichtlinie geht. Wie kommst du immer wieder
auf das dünne Brett?
Du schreibst immer wieder, dass Screenshots nicht zu Wikipedia
hochgeladen w
Am 27.11.2011 13:43, schrieb Frederik Ramm:
eine Wikipedia-Richtline
Ich hatte eigentlich geglaubt, ausreichend dargelegt zu
haben, daß es hier nicht um eine Wikipediarichtlinie geht.
Wie kommst du immer wieder auf das dünne Brett?
Wie weit muss ich denn mit meiner Kamera von dem
Bildschirm
Hallo,
On 11/27/2011 12:50 PM, Rainer Knaepper wrote:
Das Zitatrecht setzt das Urheberrecht nicht außer Kraft.
Ok, schlechte Formulierung; es ist eine eingebaute Ausnahme. Wie auch
zum Beispiel eingebaute Ausnahmen fuer die Lehre oder die oeffentliche
Sicherheit und sonstwas. Immer wenn im U
Am 27.11.2011 12:58, schrieb Chris66:
Ja, alles nicht so einfach für Juristik-Laien.
Deshalb mein Vorschlag: Wenn die Community mögliche Lizenzverstöße
findet sollten nicht eigenmächtig mehr-oder-weniger-freundliche
Mails verschickt werden, sondern es sollte eine zentrale Working-Group
benachric
Chris66 schrieb am 27.11.2011 12:58:
Deshalb mein Vorschlag: Wenn die Community mögliche Lizenzverstöße
findet sollten nicht eigenmächtig mehr-oder-weniger-freundliche
Mails verschickt werden, sondern es sollte eine zentrale Working-Group
benachrichtigt werden, die sich dann über mögliche Konsequ
> Bitte. Lies. Zur. Einführung.
Ja, alles nicht so einfach für Juristik-Laien.
Deshalb mein Vorschlag: Wenn die Community mögliche Lizenzverstöße
findet sollten nicht eigenmächtig mehr-oder-weniger-freundliche
Mails verschickt werden, sondern es sollte eine zentrale Working-Group
benachrichtigt w
Am 27.11.2011 01:52, schrieb Frederik Ramm:
Hallo,
On Sat, 26 Nov 2011 19:44:44 +0100
Rainer Knaepper wrote:
Das Problem ist, daß ich mich offensichtlich weit oben
unverständlich ausgedrückt habe. Möglicherweise. Es geht
nicht darum, ob Journalisten etwas berichten dürfen oder
nicht dürfen (cc
Hallo,
On Sat, 26 Nov 2011 19:44:44 +0100
Rainer Knaepper wrote:
> Das Problem ist, daß ich mich offensichtlich weit oben
> unverständlich ausgedrückt habe. Möglicherweise. Es geht
> nicht darum, ob Journalisten etwas berichten dürfen oder
> nicht dürfen (cc-by-sa erlaubt eh fast alles), sonde
Am 26. November 2011 15:12 schrieb Frederik Ramm :
> Dass ein Foto, das (unter anderem) einen
> Bildschirm mit einer OSM-Karte darauf zeigt, unter CC-BY-SA fiele, ist mir
> neu.
so ist das hier nicht: da ist nicht unter anderem ein Bildschirm mit
einer OSM-Karte drauf. Da ist nur eine OSM-Karte m
Am 26.11.2011 18:59, schrieb Frederik Ramm:
Hallo,
On 11/26/2011 06:33 PM, Rainer Knaepper wrote:
Dass ein Foto, das (unter anderem) einen Bildschirm mit
einer
OSM-Karte darauf zeigt, unter CC-BY-SA fiele, ist mir neu.
Das ist aber tatsächlich der Fall. Auf wikimedia commons
sind
beispiels
Hallo,
On 11/26/2011 06:33 PM, Rainer Knaepper wrote:
Dass ein Foto, das (unter anderem) einen Bildschirm mit einer
OSM-Karte darauf zeigt, unter CC-BY-SA fiele, ist mir neu.
Das ist aber tatsächlich der Fall. Auf wikimedia commons sind
beispielsweise die Verwendung von Screenshots
Reden wi
Am 26.11.2011 16:24, schrieb Alexrk:
Rainer Knaepper schrieb am 26.11.2011 13:06:
Ich glaube nicht, daß irgendeiner hier einen Gedanken daran
verschwendet, sich an solchen Lizenzverletzungen per
Abmahnung zu
bereichern
Wäre rechtlich auch fragwürdig, wenn jemand der nicht der
Rechteinhaber
Am 26.11.2011 13:35, schrieb Tobias Knerr:
Es ging um die Behauptung, einen Rechtsanspruch zu haben,
der (womöglich) gar nicht besteht. Im vorliegenden Fall:
Zu behaupten, dass man als Urheber seine Erlaubnis geben
muss, damit Screenshots in der Berichterstattung verwendet
werden dürfen, und d
Am 26.11.2011 15:12, schrieb Frederik Ramm:
Hallo,
On 11/26/2011 11:53 AM, Martin Koppenhoefer wrote:
Lizenzangaben und solche zur Urheberschaft sind bei
veröffentlichten
Fotos üblich, und z.T. auch erforderlich, je nachdem,
unter welcher
Lizenz das Material steht.
Ich zweifle auch nicht da
Am 26.11.2011 16:24, schrieb Alexrk:
Rainer Knaepper schrieb am 26.11.2011 13:06:
Ich glaube nicht, daß irgendeiner hier einen Gedanken daran
verschwendet, sich an solchen Lizenzverletzungen per Abmahnung zu
bereichern
Wäre rechtlich auch fragwürdig, wenn jemand der nicht der
Rechteinhaber ist
Rainer Knaepper schrieb am 26.11.2011 13:06:
Ich glaube nicht, daß irgendeiner hier einen Gedanken daran
verschwendet, sich an solchen Lizenzverletzungen per Abmahnung zu
bereichern
Wäre rechtlich auch fragwürdig, wenn jemand der nicht der Rechteinhaber
ist, Abmahnungen einleitet (Besorgung fr
Am 26.11.2011 15:12, schrieb Frederik Ramm:
Ich zweifle auch nicht daran, dass die dpa die Rechte von demjenigen
gekauft hat, der das Foto gemacht hat. Dass ein Foto, das (unter
anderem) einen Bildschirm mit einer OSM-Karte darauf zeigt, unter
CC-BY-SA fiele, ist mir neu.
Vermutlich kann man d
Hallo,
On 11/26/2011 01:50 PM, Rainer Knaepper wrote:
Du vermischt hier zwei Dinge. Es geht nicht darum, ob Journalisten über
irgendetwas berichten dürfen, das müssen sie selbstverständlich dürfen
und sie dürfen dazu auch Bilder, Screenshots, andere Medien nutzen, die
keiner freien Lizenz unterl
Hallo,
On 11/26/2011 01:06 PM, Rainer Knaepper wrote:
Wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wird, ist ein Hinweis
darauf mit der Bitte um Nachbesserung absolut legitim.
Ja, nur war das hier keine Urheberrchtsverletzung.
Bye
Frederik
___
T
Hallo,
On 11/26/2011 11:53 AM, Martin Koppenhoefer wrote:
Lizenzangaben und solche zur Urheberschaft sind bei veröffentlichten
Fotos üblich, und z.T. auch erforderlich, je nachdem, unter welcher
Lizenz das Material steht.
Ich zweifle auch nicht daran, dass die dpa die Rechte von demjenigen
ge
Am 26.11.2011 13:14, schrieb Tobias Knerr:
Meiner Meinung nach ist die Lizenz unserer Karten für die
Bebilderung von Artikeln über OSM absolut irrelevant,
sofern die gängige Praxis der der Veröffentlichung von
Screenshots urheberrechtlich geschützter Werke im Rahmen
der Berichterstattung recht
Am 26.11.2011 13:06, schrieb Rainer Knaepper:
> Am 26.11.2011 11:09, schrieb Frederik Ramm:
>> Lizenzmaessig sehe ich hier kein Problem; wenn ich einen Artikel
>> ueber Google Maps schreibe, mache ich auch einen Screenshot von
>> Google Maps hin, und das darf ich auch zur Illustration. Man darf es
Am 26.11.2011 12:40, schrieb Rainer Knaepper:
> o...@tobias-knerr.de (Tobias Knerr) am 26.11.11:
>
>>in
>>einem Artikel über OSM wäre das Vorgehen völlig ok gewesen.
>
> Das ist falsch. Bitte einmel cc-by-sa richtig lesen.
Aus meiner vorherigen Mail:
"Die CC BY-SA gibt dem Nutzer _zusätzliche_
Am 26.11.2011 11:09, schrieb Frederik Ramm:
On Fri, 25 Nov 2011 17:28:14 +0100
Martin Koppenhoefer wrote:
wenn man sowieso alles unter PD sehen will, dann sicherlich. Wenn man
hinter der Lizenz steht finde ich es nicht falsch sich auch darum zu
kümmern, dass sie eingehalten wird. Wenn Openstre
o...@tobias-knerr.de (Tobias Knerr) am 26.11.11:
>in
>einem Artikel über OSM wäre das Vorgehen völlig ok gewesen.
Das ist falsch. Bitte einmel cc-by-sa richtig lesen.
Ein Schreenshot ist ein abgeleitetes Werk, unterliegt mithin
derselben
Lizenz wie das Original. Es ist völlig unerheblich, ob
Am 26. November 2011 12:09 schrieb Tobias Knerr :
> Die CC BY-SA gibt dem Nutzer _zusätzliche_ Rechte, und man muss sich nur
> an ihre Auflagen (Link zur Lizenz etc. pp.) halten, wenn man diese
> _zusätzlichen_ Rechte in Anspruch nimmt. Wer etwas tut, das er auch mit
> einem proprietären Produkt tu
Am 26.11.2011 11:48, schrieb Matthias Meißer:
> Leute mal ehrlich, das Thema ist doch durch.
Eigentlich nicht. Es gibt hier anscheinend immer noch Leute, die
glauben, die CC BY-SA könne Leuten Rechte wegnehmen.
Die CC BY-SA gibt dem Nutzer _zusätzliche_ Rechte, und man muss sich nur
an ihre Aufla
Am 26. November 2011 11:43 schrieb Frederik Ramm :
>> und schreibst Du da drunter dann auch "(c) dpa" oder "(c) Süddeutsche
>> Zeitung"?
>
> Nein, (c) Frederik Ramm. Bloss weil ich ueber Google berichte, hat Google
> doch deswegen kein Copyright an meinem Artikel. Waere ja noch schoener -
> stell D
Leute mal ehrlich, das Thema ist doch durch.
Der Hinweis wurde aufgegriffen und (meiner Meinung nach) gut reagiert.
Es wurden nochmals verschiedene Sichtweisen dargelegt. Ok und das sollte
doch reichen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann :)
Gruß
Matthias
(user:!i!)
Am 26.11.2011 1
Am 26.11.2011 11:28, schrieb Martin Koppenhoefer:
> und schreibst Du da drunter dann auch "(c) dpa" oder "(c) Süddeutsche
> Zeitung"? Ich habe kein Problem einen Urheberrechtsverstoß zu
> erkennen, wo eine Zeitung ein Bild verbreitet, das unter cc-by-sa
> stehen müsste, und da dann "(c) wer anders"
Hallo,
On 11/26/2011 11:28 AM, Martin Koppenhoefer wrote:
Lizenzmaessig sehe ich hier kein Problem; wenn ich einen Artikel
ueber Google Maps schreibe, mache ich auch einen Screenshot von
Google Maps hin, und das darf ich auch zur Illustration.
und schreibst Du da drunter dann auch "(c) dpa" od
Am 26. November 2011 11:09 schrieb Frederik Ramm :
> Lizenzmaessig sehe ich hier kein Problem; wenn ich einen Artikel
> ueber Google Maps schreibe, mache ich auch einen Screenshot von
> Google Maps hin, und das darf ich auch zur Illustration.
und schreibst Du da drunter dann auch "(c) dpa" oder "
Hallo,
On Fri, 25 Nov 2011 17:28:14 +0100
Martin Koppenhoefer wrote:
> > Kann man sich nicht einfach still drüber freuen dass OSM
> > mittlerweile derart "allgegenwärtig" ist, dass es einem
> > Journalisten zufällig rein rutscht wenn er über Google-Maps
> > schreiben will?
>
> wenn man sowieso a
Am 25. November 2011 10:18 schrieb Bernd Wurst :
> Kann man sich nicht einfach still drüber freuen dass OSM mittlerweile
> derart "allgegenwärtig" ist, dass es einem Journalisten zufällig rein
> rutscht wenn er über Google-Maps schreiben will?
wenn man sowieso alles unter PD sehen will, dann sich
Am Freitag, den 25.11.2011, 10:18 +0100 schrieb Bernd Wurst:
> Am 25.11.2011 09:55, schrieb Chris66:
> > Wir sind ja schlimmer als google ;-)
>
> Vor allem da bei uns die rechtlichen Hinweise von juristischen Laien
> kommen und doch irgendwie so formuliert werden als hätte man einen
> 2-tägig
Am Freitag, den 25.11.2011, 09:45 +0100 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Am 25. November 2011 04:16 schrieb Klaus-Hermann Otto Stanislaus
> Plöger :
>
> Mist, zu spät gesehen weil in einem neuen Thread. Habe Ihnen auch geschrieben:
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> in Ihrer Onlineausgabe pub
Am 25.11.2011 09:55, schrieb Chris66:
> Wir sind ja schlimmer als google ;-)
Vor allem da bei uns die rechtlichen Hinweise von juristischen Laien
kommen und doch irgendwie so formuliert werden als hätte man einen
2-tägigen Urheberrechts-Kurs bei der Volkshochschule besucht.
Kann man sich nich
Am 25.11.2011 09:45, schrieb Martin Koppenhoefer:
> Mist, zu spät gesehen weil in einem neuen Thread. Habe Ihnen auch geschrieben:
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> in Ihrer Onlineausgabe publizieren Sie dieses Bild
> http://www.sueddeutsche.de/geld/was-mit-sich-bringt-huch-schon-wieder-alle
Am 25. November 2011 04:16 schrieb Klaus-Hermann Otto Stanislaus
Plöger :
Mist, zu spät gesehen weil in einem neuen Thread. Habe Ihnen auch geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Onlineausgabe publizieren Sie dieses Bild
http://www.sueddeutsche.de/geld/was-mit-sich-bringt-huch-scho
Sehr geehrter Herr Avaresch!
In der unten verlinkten Bilderstrecke befindet sich ein Bild zu der
Überschrift "Google Maps will Geld sehen" mit dem Urheberrechtsvermerk
©dpa tmn, welches eine OpenStreetMap Karte zeigt.
OpenStreetMap Karten stehen aber unter der "Creative Commons
Attribution-ShareAli
40 matches
Mail list logo