Xaver Aerni wrote:
> Hallo zusammen,
> Das Bakom hat in dem letzten Monat ein Büchlein als Gerichtsurkunde 
> verschickt, betreffend der Voratsdatenspeicherung. Was die Geräte können 
> müssen etc.
...
> Die Vorschrift ist ja eigentlich für die Katze. Und die Provider müssen 
> für diese Lösung viel Geld in die Hand nehmen. Für 3 Monate sämtlichen 
> Verkehr aufzuzeichnen. Braucht je nach Providergrösse sehr grosse 
> Kapazitäten.

Du hast da ja eine lustige Diskussion gestartet. Das "Büchlein" wurde
nicht als Gerichtsurkunde verschickt, sondern einfach als "Vertraulich".

Warum der Inhalt so vertraulich sein soll ist nicht ganz klar. Es ent-
spricht den ETSI Vorgaben mit gewissen Anpassungen, bzw. Auswahl unter
Varianten der Realisierung.

Auf alle Fälle ist mir da (noch) nichts zu Augen gekommen was uns zwingen
würde für 3 Monate den gesamten Verkehr aufzuzeichnen. Wäre ja auch gar
nicht umsetzbar. Auf Vorrat wird nicht mehr gespeichert als bisher schon.
Neu ist die Möglichkeit einer Überwachungsschaltung eines xDSL Anschlusses.
Vergleichbar mit einer Telefonüberwachung. Das heisst der gesamte Daten-
verkehr eines xDSL Anschlusses muss in Echtzeit kopiert und an den DBA
weiter geleitet werden. Eine solche Massnahme wird erst auf (richterliche)
Anordnung gestartet. Nicht auf Vorrat. Zielgruppe sind ISP mit Endkunden
an xDSL Anschlüssen (ADSL, VDSL, Cable, FTTH). Webhoster usw. sind nicht
die Zielgruppe. Gegebenenfalls werden dort im Einzelfall gezielte Mass-
nahmen ergriffen, wie z.B. die Installation eines Sniffers.

Wie gesagt, alles Standard-ETSI Lawful Intercept Zeugs. Was nicht heissen
soll das es gut ist oder nicht schwierig zu implementieren ist.

PS: DBA, BAKOM und Lieferanten von den Lawful Intercept Lösungen lesen auch
SWINOG.

-- 
Andre


_______________________________________________
swinog mailing list
swinog@lists.swinog.ch
http://lists.swinog.ch/cgi-bin/mailman/listinfo/swinog

Antwort per Email an