Servus! Ich fürchte die Situation in Österreich ist für Nicht-Österreicher nur schwer nachvollziehbar. Wir sind eben das 'Land der faulen Kompromisse'. Also: Zum einen gibt es die Wegefreiheit, die besagt, dass man sich im Wald frei bewegen darf, allerdings gilt die nicht für Fahrzeuge. Nun ist aber - wie Felix schon ausführte - nicht geklärt, ob ein MTB nun ein Fahrzeug oder ein Sportgerät ist. Im einen Fall wäre das Moutainbiking überall verboten, im anderen Fall überall erlaubt. Nun gibt es aber auch noch das Haftungsrecht. Der Wegerhalter haftet für Unfälle, die sich auf seinen Wegen ereignen. Damit nicht einfache Bauern zum Handkuss kommen, hat sich die klassisch österreichische Ansicht durchgesetzt, dass es eben überall verboten ist, und somit die Haftungsfrage nicht zieht. Da dieser Zustand aber dem Tourismus nicht förderlich ist, haben einzelne Landesregierungen Maßnahmen ergriffen. In Tirol wurden ausgewiesene MTB-Routen angelegt, für die eine pauschale Haftpflicht des Landes abgeschlossen wurde. Andere Bundesländer haben überhaupt flächendeckende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, und in dem einen oder anderen Ort auch der Tourismusverband. Tatsache ist, dass überall MTB gefahren wird, und das - von einigen amoklaufenden Förstern u.ä. abgesehen - überall geduldet, ja häufig gefördert wird, ob wohl es eigentlich (vermutlich) unzulässig ist.
Nun, wenn die rechtliche Zulässigkeit das Kriterium für das Setzen der mtb:* tags wäre, dann müsste man ALLE in Österreich löschen, den selbst die ausgewiesen Radwege sind rechtlich eine Grauzone. Heute (28. Dezember) um 12:22 schrieb Frederik Ramm: > Hallo, > On 12/28/11 11:43, Felix Hartmann wrote: >> mtb:scale stellt jedoch eindeutig nur die Eingung, nicht aber die >> rechtliche Situation dar. Evtl sollte ich dies nochmal auf mtb:scale im >> Wiki reinschreiben, weil wir dies eindeutig beim Proposal so festgelegt >> haben. Die rechtliche Situation eines Weges hat ja nun einmal nichts mit >> der Eignung zu tun, und beides kann sich unabhängig voneinander ändern. >> Im deutschen mtb:scale Wiki Artikel ist dies besser beschrieben "für MTB >> Strecken sowie Wege die zum mtbiken geeignet sind". > Ich kenne mich mit den einschlaegigen Kartendarstellungen nicht aus; > Deine Karte ist doch die am meisten von Mountainbikern verwendete. > Besteht denn die Gefahr, dass ein unbedarfter User Deiner Karte bei > Vorhandensein von, sagen wir, mtb:scale=5 irrtuemlich den Eindruck > bekommt, hier sei eine Strecke, auf der das Fahren erlaubt sei? > Mir scheint, dass wir hier eine Situation haben, wo die Nutzung eines > Mountainbikes zumindest von der oertlichen Behoerde nicht geduldet wird > (schreibst Du selbst). Ob die Behoerde dazu "den Umweg ueber > Besitzstoerungsanzeigen" geht, waere mir als Mountainbiker ziemlich > egal. Wenn ich als Mountainbiker auf einer Mountainbike-Karte einen Weg > speziell markiert vorfinde, dann gehe ich eigentlich davon aus, dass ich > *nicht* von Mitarbeitern des Forstamts angezeigt werde, wenn ich diesen > Weg benutze. > Mal unabhaengig davon, ob Herr_P einen "Hass hat", denn das spielt hier > keine Rolle: Koennte ich auch als begeisterter Mountainbiker eventuell > hier zwischen die politischen Fronten geraten - auf der einen Seite die > Karte, die mir suggeriert, das Fahren sei hier ok, auf der anderen Seite > die freundlichen Mitarbeiter des Forstamts und die Wanderer, die mir > hinterherrufen, weil sie die "Grauzone" anders beurteilen als ich? > Ist das denn eine wuenschenswerte Situation - stelle ich mir als > Mountainbiker so meinen Urlaub vor? (Koennte eventuell sogar ein > angepisster Mountainbiker nach einer Fahrt auf der Rax und > anschliessender Verwarnung durch das Forstamt den Wunsch hegen, diese > Tags zu entfernen, weil sie ihn verleitet haben, dort zu fahren?) > Was ich sagen will: Wir sollten versuchen, die Realitaet abzubilden. > Wenn es ein Tag gibt, mit dem rein die Beschaffenheit des Weges > unabhaengig von jeder rechtlichen Lage beschrieben wird, dann darf man > das natuerlich ueberall setzen, egal, wie die Rechtslage ist. Aber > Vorsicht - dieses Tag kann dann auch an eine Autobahn gesetzt werden > oder an andere explizit fuer Mountainbiker verbotene Wege, und es zu > loeschen "damit der Weg auf der Karte nicht markiert wird" waere dann > Vandalismus. Eine MTB-Karte muesste zusaetzlich zu diesem > Wegbeschaffenheits-Tag einen anderen Tag fuer die rechtliche Situation > auswerten, und so, wie es mir scheint, braucht es hier mehr als "yes" > und "no" ;) > Das ist ein bisschen eine bloede Situation, denn was auf der MTB-Karte > wie erscheint, ist natuerlich Deine (Felix's) eigene Entscheidung, und > fuer den Rest von uns gilt, dass wir nicht fuer den Renderer taggen. > Dennoch waere allen gedient, wenn dem Nutzer der Karte *nicht* > suggeriert wird, man koennte hier problemlos fahren, denn das kann man > ja offenbar nicht. Herr_P wollte das durch Loeschung der Tags erreichen; > das war wohl nicht der beste Weg. Wie koennte man diese Wege denn > taggen, so dass einem Mountainbiker anhand der Karte klar ist, dass er > hier zwar fahren kann, aber mit Aerger rechnen muss - anders als auf > anderen Wegen, die vielleicht sogar extra fuer Mountainbiker gemacht sind? > Bye > Frederik > _______________________________________________ > Talk-at mailing list > Talk-at@openstreetmap.org > http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at -- Bis demnächst, Boris _______________________________________________ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at