On 02/26/2012 11:10 AM, Andreas Labres wrote:
Natürlich ist das bundesdeutsch und eigentlich interessiert's mich auch nicht,
aber in der zitierten Fußnote steht ja offenbar (hab's nicht nachgelesen,
interessiert mich wie gesagt nicht), dass "Anwohner frei" und "Anlieger frei"
rechtlich gleich gestellt ist. "wer ein an der Straße anliegendes Grundstück
bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss", das ist wohl auch dem österr.
"ausgenommen Anrainer" rechlich geleichzustellen.

Die Sache mit den Schildern wird hier etwas komplizierter. Die Aufschrift auf die Schilder liegt im Ermessensspielraum der ausstellenden Behörde und um das überspitzt zu formulieren, kann der finale Text dann am einzelnen Referenten liegen. Es gibt im RIS anscheinend einen Haufen Entscheidungen zu diversen beliebten Aufschriftvarianten. Die Zusammenfassung des befragten Verkehrsjuristen war in etwa folgende: Wenn man ein so ein Schild sieht, muss man praktisch für jedes Schild einzeln überlegen, ob dass denn auf einen zutreffen könnte. In Wahrheit weiß man es nicht wirklich bis man es durchjudiziert hat, aber jeder Text auf dem Schild hat erstmal rechtliche Bedeutung.

Daher würd ich vorschlagen nur das allgemeine access=destination zu taggen, einfach weils jeder versteht und die Details dieser Schilder auch für Juristen durchaus knifflig sind. Ausgenommen natürlich, man *weiß* es tatsächlich besser und spekuliert nicht nur.

Wie dem auch sei, ich bin dort gestern auf meinem Weg vorbeigefahren, der
Mitterwurzerweg ist eine Gasse ohne Zufahrtsbeschränkung von der Agnesgasse weg
und die Mitterwurzergasse ist erst ab dem Parkplatz des Weinguts Zimmermann
Fahrverbot. Das hab ich eingetragen.

Danke für die Mail. Ich war heut in der Gegend und die Mail kam genau bevor ich extra vorbei gefahren wäre. Danke für die Warnung. ;-)

Norbert


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