On 27.02.2012 09:01, Andreas Uller wrote:
> Für "Fahrverbot ausgenommen Anrainer" (d.h. nur wer dort wohnt darf zufahren, 
> keine Besucher/Lieferanten) gibt's glaub ich keinen passenden Tag (ev. 
> access=private?).
Nicht nur gibts keinen Tag, das ist ein rechtl. Konstrukt, dass so nicht
existiert. Wenn ich dort wohne, darf ich auch Besucher oder Lieferanten
etc. zu mir fahren lassen. §52/1 StVO.

LG,
Stefan


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