On 07/31/2012 11:54 AM, Christian Hauer wrote: > > also grundsätzlich ja, aber nicht immer (=> jein)
Ich denke ich verstehs schon richtig. D.h. das "jein" ist falsch. Um das ganze abzuschließen zitier ich einmal den ganzen Absatz: §8 "(1) Nebenfahrbahnen sind zum Ziehen oder Schieben von Handwagen, Handkarren oder Handschlitten sowie zum Schieben von einspurigen Fahrzeugen zu benützen. Radfahrer dürfen in Nebenfahrbahnen auch fahren, wenn kein Radfahrstreifen, Radweg oder Geh- und Radweg vorhanden ist. Sonst dürfen Nebenfahrbahnen, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt, nur zum Zu- oder Abfahren benützt werden. Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt." Dh: - "Zufahren/Abfahren" -> ja, alle - "(Durch)fahren" -> nein Ausnahmen: Schieben von Handwagen und Einspurigen und Radfahren (immer, auch wenns keine gesonderten Einrichtungen dazu gibt) Du vermischt das mit der Radwegebenützungspflicht (§68(1), glaub ich..), denn nur aus dem Status als Nebenfahrbahn ergibt sich kein "jein". LG, Stefan _______________________________________________ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at