On 07/31/2012 02:18 PM, Christian Hauer wrote:
> und nein, ich vermische die nicht, im grunde reicht der § 8/1:
> "... dürfen ... auch fahren, wenn kein ... vorhanden ist."
> 
> und falls es das ist, wo wir aneinander vorbeireden, ich verstehe es so:
> einspurige dürfen geschoben werden, radfahrer auch fahren, außer eigene
> wege sind vorhanden.

Das steht dort aber nicht. Drin steht: Radfahrer dürfen immer(!)
durchfahren (alle anderen nur zu- oder abfahren oder durchschieben),
auch wenn nichts gesondert darauf hinweist (nix mit "außer"). Der
Umkehrschluss den du ziehst ist unzulässig. Der §8(1) bezieht sich nur
auf Nebenfahrbahnen und betrachtet die aufgezählten Radmarkierungen etc.
als Teil davon.

Langsam wirds mir ein bissl zu blöd und grundsätzlich ist es im
OSM-Kontex eigentlich eh wurscht.

LG,
Stefan

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