On 16.01.2013 21:29, Christian Hauer wrote:
du hast in deiner aufzählung den § 42/8 StVO vergessen.

Ok, ist jetzt im Wiki ergänzt.

Wobei ich mit folgendem Satz nicht viel anfangen kann: "Die Behörde hat für bestimmte Gebiete, Straßen oder Straßenstrecken durch Verordnung diese erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen, sofern dadurch nicht der Schutz der Bevölkerung vor Lärm beeinträchtigt wird." Woran erkennt ein Lkw-Fahrer, dass die Behörde für die Straße, auf der er grad fährt, dieses Limit erhöht hat?

im gesetz steht in beiden fällen schrittgeschwindigkeit, und die ist halt
nirgendwo zahlenmäßig definiert (was im normalfall auch nicht notwendig
ist), ist aber trotzdem beide male die gleiche.
[...]
mir graut es ein wenig, wenn ich für die gleiche schrittgeschwindigkeit
plötzlich zwei werte sehe und ich sehe auch keinen sinn darin.
es ist nicht erheblich, was tatsächlich gefahren wird, vorgeschrieben ist in
beiden fällen das gleiche.

Diese Unterschiede gibt es nicht nur zwischen Wohnstraße und Fußgängerzone, sondern auch zwischen den Ländern. Im Wiki steht jetzt als Schrittgeschwindigkeit für Deutschland 4 km/h, für Niederlande 15 km/h. Anscheinend sind die holländischen Fußgänger besser trainiert. ;-)

Ich hab die willkürlichen Werte jetzt mal für AT rausgenommen. Es ist schließlich nicht unsere Aufgabe, Gesetze zu interpretieren. In die DB und ins Wiki gehören die Fakten, alle Interpretationen sind Sache der Anwendungen.

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