Am 2013-01-15 19:00, schrieb Friedrich Volkmann:
> Ich habe inzwischen auf
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/OSM_tags_for_routing/Maxspeed ein
paar Sachen ergänzt. Die Sache ist nämlich so:

1) Wenn keine andere Höchstgeschwindigkeit angeschrieben ist, gilt laut
StVO: 130/100/50/Schrittgeschwindigkeit.
2) Wenn was anderes angeschrieben ist, gilt laut StVO stattdessen dieses.
3) Aus 1+2 ergibt sich also das Limit laut StVO.
4) Aus § 58 KDV (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) ergibt sich
ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit.
5) Man nehme von 3+4 das kleinere.

du hast in deiner aufzählung den § 42/8 StVO vergessen.



Am 2013-01-15 22:44, schrieb Friedrich Volkmann:
Die 7 km/h sind nicht von mir, und die 5 km/h in der Fußgängerzone bilde
ich mir ein in der Fahrschule gehört zu haben. Bin mir aber nicht mehr
sicher.
man sollte nicht alles, was man in der fahrschule gelernt hat, zu wörtlich zu nehmen. im gesetz steht davon sehr oft nichts drinnen.

beispielsweise hat man mir das fahren auf "volle sicht" und auf "halbe sicht" beigebracht. das findet sich in der gesamten stvo nicht und ist nur eine krücke, um den leuten beizubringen, was mit dem § 18/1 stvo gemeint ist. und die leidige diskussion über vermeintlich "echte" und "unechte" nebenfahrbahnen hatten wir hier ja auch schon mal ... auch so eine fahrschulweisheit.

im gesetz steht in beiden fällen schrittgeschwindigkeit, und die ist halt nirgendwo zahlenmäßig definiert (was im normalfall auch nicht notwendig ist), ist aber trotzdem beide male die gleiche.


In einer Wohnstraße fährt man normalerweise etwas schneller als in einer
Fußgängerzone. In einer solchen sind halt doch mehr Fußgänger unterwegs,
und die rechnen weniger damit, dass ein Auto kommt. Und oft stehen Bänke
usw. auf der Straße herum. Darum sind die 2 km/h Differenz für meinen
Geschmack noch weit untertrieben.

mir graut es ein wenig, wenn ich für die gleiche schrittgeschwindigkeit plötzlich zwei werte sehe und ich sehe auch keinen sinn darin. es ist nicht erheblich, was tatsächlich gefahren wird, vorgeschrieben ist in beiden fällen das gleiche.

außerdem wird es in der praxis zb für einen router auch ziemlich egal sein, welchen wert man jetzt genau annimmt. sowohl die fuzo, als auch die wohnstraße dürfen kurz gesagt nur zum zu- und abfahren und in spezialfällen verwendet werden, es wird also hoffentlich eh kein router auf die idee kommen, dort (mit ausnhame der ersten oder letzten paar hundert meter) durchzurouten. die 2 km/h unterschied werden sich bei der abschätzung (und es ist immer nur eine schätzung) der fahrzeit also höchstens im sekundenbereich bemerkbar machen.

lg
christian

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