Lorenz Kiefner schrieb:
> Mario Salvini schrieb:
>   
>> nochmal wiki zitiert: "Auf Kraftfahrstraßen dürfen - wie auch auf 
>> Autobahnen - nur Kraftfahrzeuge fahren, welche eine 
>> _Mindestgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern_ erreichen."
>> also egal ob ein Verkehrsteilnehmer dies aufgrund von geographischen 
>> Begebenheiten schafft oder nicht, so gilt dennoch MinSpeed=60 ( = no 
>> mofas, no fussgänger, no fahrads, etc...).
>>     
>
> jein. man darf auf die autobahn, wenn man ein kfz ist und 60km/h
> erreichen kann. man muss aber nicht so "schnell" fahren (siehe wieder
> lkw am berg).
> minspeed bedeutet aber, dass man diese geschwindigkeit tatsächlich
> überschreiten *muss* (wenn die verhältnisse es zulassen. bei stau, nebel
> und glatteis darf man auch langsamer...).
>   
du bist auch auf der Autobahn dazu verpflichtet die 
Mindestgeschwingigkeit einzuhalten (60km/h). Das Gleiche gilt auch auf 
Kraftfahrstraßen...
btw. wie willst du bitte sonst erforderliche "bauartbedingte 
Mindestgeschwindigkeiten" taggen, wenn nicht mit "MinSpeed=..." ?


> es gibt da so ein schönes verkehrszeichen, in dem eine zahl auf blauem
> grund abgebildet ist. die zahl, die dort steht, gehört in das
> minspeed-tag. es gibt in deutschland aber keine straßen, wo alleine
> durch eine straßen-klasse eine mindestgeschwindigkeit festgelegt ist.
> nichtmal auf autobahnen. 
sowohl das Autobahn- als auch das Kraftfahrstraßenschild implizieren 
eine Mindestgeschwindigkeit,  auch wenn du das jetzt nicht glauben 
willst. ;)

gruß
 mario

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