Lorenz Kiefner schrieb: > Mario Salvini schrieb: > >> nochmal wiki zitiert: "Auf Kraftfahrstraßen dürfen - wie auch auf >> Autobahnen - nur Kraftfahrzeuge fahren, welche eine >> _Mindestgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern_ erreichen." >> also egal ob ein Verkehrsteilnehmer dies aufgrund von geographischen >> Begebenheiten schafft oder nicht, so gilt dennoch MinSpeed=60 ( = no >> mofas, no fussgänger, no fahrads, etc...). >> > > jein. man darf auf die autobahn, wenn man ein kfz ist und 60km/h > erreichen kann. man muss aber nicht so "schnell" fahren (siehe wieder > lkw am berg). > minspeed bedeutet aber, dass man diese geschwindigkeit tatsächlich > überschreiten *muss* (wenn die verhältnisse es zulassen. bei stau, nebel > und glatteis darf man auch langsamer...). > du bist auch auf der Autobahn dazu verpflichtet die Mindestgeschwingigkeit einzuhalten (60km/h). Das Gleiche gilt auch auf Kraftfahrstraßen... btw. wie willst du bitte sonst erforderliche "bauartbedingte Mindestgeschwindigkeiten" taggen, wenn nicht mit "MinSpeed=..." ?
> es gibt da so ein schönes verkehrszeichen, in dem eine zahl auf blauem > grund abgebildet ist. die zahl, die dort steht, gehört in das > minspeed-tag. es gibt in deutschland aber keine straßen, wo alleine > durch eine straßen-klasse eine mindestgeschwindigkeit festgelegt ist. > nichtmal auf autobahnen. sowohl das Autobahn- als auch das Kraftfahrstraßenschild implizieren eine Mindestgeschwindigkeit, auch wenn du das jetzt nicht glauben willst. ;) gruß mario _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de