Moin,

> Shimano hätte schon seit langer Zeit Adapter zur Speisung anderer Geräte
> über seine Nabendynamos "in der Schublade", dürfte diese aber in DE
> nicht verkaufen. Die Gesetzeslage würde das verbieten, da nur max. ein
> einstelliger Prozentbereich der Dynamo-Leistung für andere Verbraucher
> als die Beleuchtung abgezweigt werden dürfe.

soweit ich weiß, schreibt der Gesetzgeber vor wieviel Leitung der Dynamo bei 
einer gewissen Geschwindigkeit hergeben muss. Ferner schreibt er vor, wieviel 
Leistung davon der Beleuchtung zukommen muss.

Korrekter wäre es doch gewesen, welche Leistung für die Beleuchtung zur 
Verfügung stehen muss oder, noch besser, welche Lichtmenge die Beleuchtung 
abgeben muss.

Man müsste mal einen Bugreport an den deutschen Bundestag schicken. Oder ist 
es ein Feature-Request ;-) ?

Gruß,

ce


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