Am 29. April 2013 08:45 schrieb RainerU <ra...@sfr.fr>:

> Das würde bedeuten, dass die
> Sprachgrenze innerhalb der untersten Verwaltungsebene verläuft. Solche
> Fälle
> sehe, zumindest was amtlich anerkannte Sprachen anbelangt, nicht.
>


die Ämter richten sich logischerweise nach ihrer eigenen
Verwaltungsaufteilung, aber wenn man sich z.B. Dialekt-grenzen oder
Konfessionsgrenzen ansieht so gehen die z.T. mitten durch die Gemeinden,
von daher würde ich das bei Sprachgrenzen ebenso erwarten. Die Frage ist da
eher, wie scharf wir das in OSM auflösen wollen, d.h. ob uns ggf. eine auf
Gemeinde genäherte Einschätzung ausreicht, obwohl die Sprachgrenze durch
die Gemeinde verläuft.

Gruß Martin
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