Am 10. September 2013 11:12 schrieb Ronnie Soak <
chaoschaos0...@googlemail.com>:

> Hier wird es in Zukunft sicher massiv Streitereien geben, was denn
> "zugehörig" meint.
> Ist eine Bushaltestelle auf dem Campus jetzt dem Campus zugehörig (ist auf
> dem Geände, trägt dessen Namen, wird von Studenten benutzt)
> oder nicht (weder owner noch operator haben was mit der Uni zu tun)?
> Das ist meines Erachtens nach das gröere Problem, ehe es um die technische
> Umsetzung geht.
> Will man denn überhaupt, dass alles innerhalb der Campusgrenzen zum Campus
> gehört? (Stromleitungen? öffentl. Straßen? Gewässer?)
>


was ist es denn nun, eine öffentliche Straße oder Teil des Campus? Evtl.
ist ja auch der Campus "öffentlich"?
Hast Du mal ein Beispiel mit zugehörigem Katasterplan und
Liegenschaftsregisterauszug? Vielleicht ist eine Dienstbarkeit eingetragen?
Wenn man das richtig aufdröseln will, wird es sicher komplizierter als nur
amenity=university, name=foo, unabhängig davon, ob man eine site-Relation
oder ein Polygon zur Repräsentation verwendet (die site-Relation entbindet
einen ja nicht davon, dass man die Grenzen kennen und zeichnen muss).

Gewässer sind wie Straßen normalerweise öffentlich, d.h. sie liegen in
Deutschland nicht auf einer Parzelle sondern im unparzellierten Bereich
(glaube ich, ganz sicher bin ich mir nicht, ob das eine Grundregel ist,
oder nur meistens der Fall). Ggf. müsste man die auch aus dem Campus
ausnehmen, muss man sich vermutlich im Einzelfall ansehen.

Gruß Martin
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