Am 19.10.2013 14:51, schrieb Martin Koppenhoefer:
§ 35 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz sagt hierzu "[...] Personenbezogene
Daten sind zu löschen, wenn [...]  3. sie für eigene Zwecke verarbeitet
werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung
nicht mehr erforderlich ist, [...]"


Einerseits gilt das Bundesdatenschutzgesetz sowieso nicht (weil der Server
und die OSMF in England sind), andererseits sind
personenbezogene Daten (also die Email-Adresse, mehr kann man ja gar nicht
angeben) sowieso nicht öffentlich (und werden evtl. auch gelöscht, wenn man
den Account löscht).





Dies müsste die Umsetzung einer Datenschutzrichtlinie der EU sein, entsprechend ähnliches müsste man auch in GB finden.

Es ist irrelevant, ob die personenbezogenen Daten öffentlich sind oder nicht, sie müssen (wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind) gelöscht werden!


Lg Jimmy

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