Am 19. Oktober 2013 19:48 schrieb Jimmy_K <jimm...@gmx.at>: > Auf welcher Grundlage findet britisches Recht Anwendung? > Ich finde keinen Vertrag den man abschließt, der entsprechendes besagt. > > Selbst wenn britisches Recht vereinbart wurde, gäbe es da vielleicht noch > Bestimmungen aus Rom I, aber hier mehr dazu: > http://www.delegedata.de/2013/**07/rechtswahlfreiheit-im-** > datenschutzrecht/<http://www.delegedata.de/2013/07/rechtswahlfreiheit-im-datenschutzrecht/> >
Besser suchen ;-) aus der (inoffiziellen) Übersetzung der CT: ... 8. Diese *Vereinbarung* untersteht Englischem Recht ohne Berücksichtigung des internationalen Privatrechts. *Sie* stimmen zu, dass die "United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (1980)" in ihrer Gesamtheit von dieser *Vereinbarung* ausgeschlossen wird. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de