Am 19. Oktober 2013 19:48 schrieb Jimmy_K <jimm...@gmx.at>:

> Auf welcher Grundlage findet britisches Recht Anwendung?
> Ich finde keinen Vertrag den man abschließt, der entsprechendes besagt.
>
> Selbst wenn britisches Recht vereinbart wurde, gäbe es da vielleicht noch
> Bestimmungen aus Rom I, aber hier mehr dazu:
> http://www.delegedata.de/2013/**07/rechtswahlfreiheit-im-**
> datenschutzrecht/<http://www.delegedata.de/2013/07/rechtswahlfreiheit-im-datenschutzrecht/>
>


Besser suchen ;-)

aus der (inoffiziellen) Übersetzung der CT:
...
8. Diese *Vereinbarung* untersteht Englischem Recht ohne Berücksichtigung
des internationalen Privatrechts. *Sie* stimmen zu, dass die "United
Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (1980)"
in ihrer Gesamtheit von dieser *Vereinbarung* ausgeschlossen wird.

Gruß Martin
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