Geht das schon wieder los... 2013/10/19 Falk Zscheile <falk.zsche...@gmail.com>
> > § 35 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz sagt hierzu "[...] Personenbezogene > Daten sind zu löschen, wenn [...] 3. sie für eigene Zwecke verarbeitet > werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung > nicht mehr erforderlich ist, [...]" 1. Ein BELIEBIG wählbarer Benutzername ist kein personenbezogenes Datum. 2. Die Daten werden ja dauerhaft für die Erfüllung des Zweckes der Speicherung gebraucht - nämlich die Zuordnung Edit <-> Benutzer (nicht Edit <-> natürliche Person). _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de