> Von: Wolfgang Hinsch [mailto:osm-lis...@ivkasogis.de] > Am Sonntag, den 03.11.2013, 22:37 +0100 schrieb Bernhard Weiskopf: > > > Spontane Fälle, bei denen ich mir da nicht sicher bin, wie das zu > > > tun wäre: > > > > > > Fall 1) Benutzungspflichtiger Radweg: Taggst du dann bicycle=no an > > > der dazugehörigen Straße? Im Grunde genommen schon, denn da darf > > > man dann eben nicht Radfahren (solange der Zustand des Radwegs > > > zumutbar ist). > > > > In Deutschland: Ja. > > StVO: "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den > > Radweg benutzen". (-> Fahrbahbenutzungsverbot) > > Nee, das war mal. > > §2 Abs. 4 Satz 2ff: > "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht > nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. > Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, > 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, > 240 oder 241 dürfen nur benutzt > werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr > frei“ angezeigt ist."
Nee, das ist immer noch so: Benutzungspflichtige Radwege müssen benutzt werden. Du hast nur zitiert, was "benutzungspflichtig" bedeutet, das war hier gar nicht strittig. Es ging ausschließlich um benutzungspflichtige Radwege. Bernhard _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de