hallo,
Sondertransporte sind oft höher als allgemein durch die StVZO zulässig.
Für solche ist es natürlich ein Unterschied, ob eine Unterführung 4 oder
4,5 m hoch ist.
Wobei dann die nächste Frage wäre, ab wann man "none" definiert.
Also eine Landstraße unter einer Talbrücke in 20 m Höhe müsste dann
theoretisch "maxheight=20" bekommen...
Andreas

Am 30.03.2014 16:53, schrieb fly:
> Im Unterschied zu maxspeed=none finde ich bei maxheight den Wert "none"
> nicht passend.
>
> Auf deutschen Straßen gibt es immer eine Höhenbeschränkung (gesetzlich
> geregelt), zu dem wird hier ein falsches Bild vermittelt.
>
> Ich weiß, dass hier nicht die physikalischen Werte sondern die
> gesetzlichen eingetragen werden.
>
> Ein Wert "DE:law" oder "DE:legal" würde meiner Ansicht besser passen.
>
> Wie seht Ihr das ?
>
> Ciao
> fly
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