On 30.03.2014 18:31, Andreas Schmidt wrote:
> hallo,
> Sondertransporte sind oft höher als allgemein durch die StVZO zulässig.
> Für solche ist es natürlich ein Unterschied, ob eine Unterführung 4 oder
> 4,5 m hoch ist.
> Wobei dann die nächste Frage wäre, ab wann man "none" definiert.
> Also eine Landstraße unter einer Talbrücke in 20 m Höhe müsste dann
> theoretisch "maxheight=20" bekommen...

Eine konkret Zahl finde ich auch nicht passend. Bitte auch die
Telefonleitung welche die Straßenseite wechselt nicht vergessen.

fly


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