Am 9. Mai 2014 19:08 schrieb Hubert <sg.fo...@gmx.de>: > Ich verstehe darunter alle ausgeschilderten Wege (Blaue VZ 237,240,241 oder > eventuell sogar Radroutenschilder) aber auch rechte > nichtbenutzungpflichtige > Radwege (ohne jegliche Beschilderung). >
wie erkennt man eigentlich einen nichtbeschilderten Radweg? An der roten Farbe? Steht das so irgendwo in der StVO / StVG etc? Gruß Martin PS: Fahrbahnmalereien zähle ich auch zur "Beschilderung" (zugegebenermaßen sprachlich nicht ganz richtig). _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de