Am 9. Mai 2014 19:08 schrieb Hubert <sg.fo...@gmx.de>:

> Ich verstehe darunter alle ausgeschilderten Wege (Blaue VZ 237,240,241 oder
> eventuell sogar Radroutenschilder) aber auch rechte
> nichtbenutzungpflichtige
> Radwege (ohne jegliche Beschilderung).
>


wie erkennt man eigentlich einen nichtbeschilderten Radweg? An der roten
Farbe? Steht das so irgendwo in der StVO / StVG etc?

Gruß Martin

PS: Fahrbahnmalereien zähle ich auch zur "Beschilderung" (zugegebenermaßen
sprachlich nicht ganz richtig).
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