Am 27. Mai 2014 19:38 schrieb Frederik Ramm <frede...@remote.org>:
> Hallo,
>
> On 05/27/2014 06:31 PM, Stephan Wolff wrote:
>> Es scheint absurd, dass der Bund und OSM die gleiche Bedingung an die
>> Nutzer stellen und die Lizenzen deshalb nicht kompatibel sind.
>
> Ist doch aber logisch, oder?
>
> Wir verlangen "überall wo OSM drin ist, muss auch OSM drauf stehen";
> weitergehende Forderungen bezüglich der Namensnennung erheben wir nicht.
>
> Wenn ein anderer nun sagt "überall wo Bund drin ist, muss auch Bund
> drauf stehen", dann können seine Daten eben nicht in OSM einfliessen,
> weil wir eben nicht mehr garantieren können, dass später noch "Bund"
> draufsteht.
>

In § 3 Nr. 2 GeoNutzV ist vorgesehen: "[dass] Veränderungen,
Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen mit einem
Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden
oder, sofern die geodatenhaltende Stelle dies verlangt, der
beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird."[1]

Man muss die geodatenhaltende Stelle, also den Bund, also "nur" dazu
bringen, dass sie die Löschung des Quellenvermerks verlangt, was
natürlich Überzeugungsarbeit oder eine Frage geschickter geschickter
Argumentation "Es könnte sein, dass die Daten durch meine Bearbeitung
schlechter werden, die Namensnennung ist doch dann nicht mehr in Ihrem
Interesse!?" ist. Vielleicht nicht optimal, aber es ist ein Weg.

Die GeoNutzV ist die zum GeoZG gehörende Verordnung. Das GeoZG regelt
das "Ob" der Freigabe als Open Data, die GeoNutzV regelt das  "Wie"
der Freigabe von Open Data.

Gruß Falk

[1] http://www.gesetze-im-internet.de/geonutzv/__3.html

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