On Thu, Jul 30, 2015 at 10:11:07AM +0200, Martin Koppenhoefer wrote: > > Du meinst, wenn Du (mit Genehmigung des Besitzers) einen kleinen Bogen > über ein angrenzendes Feld um ein Kfz verboten Schild machst und erst > nach dem Schild auf den Weg fährst dann wäre das erlaubt?(allgemein, > nicht speziell auf dieser Insel). > > Denke ich nicht. Es ist der Weg, auf dem man nicht fahren darf, das > Schild ist nur der Hinweis.
Das sehe ich anders. Es gibt viele Verbote die ja asymmetrisch/unidirektional sind. Das wäre die erste einschränkung. D.h. es ist nicht der weg sondern auch die Richtung wichtig und zwar eigentlich bei allen ge/-verboten. Dazu kommt das eine Beschränkung/Verbot an jeder Kreuzung wiederholt werden muss siehe Geschwindigkeitsbeschränkungen. An einer Einmündung (Wir gehen mal nicht von Flächen ge-/verboten wie Ortsschildern aus) erlöschen alle Strecken ge-/verbote mind. für den einbiegenden Verkehr. D.h. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einfahrtsverbote wie Gewicht, Achslast, Breite, Höhe, Geschwindigkeit, Überholverbot müssen neu ausgesprochen/beschildert werden. D.h. eigentlich sind es Punktförmige ge-/verbote mit einer Richtung. Natürlich ist ein umfahren eines Schildes nicht zulässig - Du warst ja in der lage das Streckenverbot wahrzunehmen. > Ähnlich zum Beispiel maxspeed, die müssen nicht an jeder mündenden > Straße wiederholt sondern explizit aufgehoben werden (wird oft falsch > gesehen), allenfalls kannst Du versuchen, falls Du ohne Ortskenntnis > aus einer einmündenden Straße kamst wo das Schild vergessen wurde, vor > Gericht der Strafe für Schnellfahren zu entgehen. Sie werden defakto meistens aufgehoben - ich kann dir aber diverse Stellen in meiner Umgebung nennen wo das nicht so ist - Aber Spannend zu wissen - Produziere ich wieder Arbeit für die Kommunen :) Ich bin mir SEHR sicher das die wiederholt werden MÜSSEN ansonsten hätte ein einbiegender Fahrer keine möglichkeit ein ge-/verbot wahrzunehmen so das die Ahndung anfechtbar ist. Anders sieht das bei Zonen ge-/verboten aus. Dort ist es wichtig das alle möglichkeiten in eine Zone einzufahren beschildert sind. Ist das nicht der fall würde die Ahnung eines Verstoßes ja beliebig anfechtbar sein. Schnelles googlen brachte dieses hervor: http://www.iww.de/va/archiv/streckenverbot-geltungsdauer-eines-streckenverbots-f44488 Eine Streckenvorschrift gilt nicht nur jeweils bis zur nächsten Straßeneinmündung- oder Straßenkreuzung. Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung endet erst an einem gem. § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278. Der Sichtbarkeitsgrundsatz verlangt zwar die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, für die das Gebot oder Verbot besteht; dies gilt aber nur für den Einbiegeverkehr (OLG Hamm, Beschl. 5.7.01, 2 Ss OWi 524/01, rkr.). (Abruf-Nr. 011096) Praxishinweis Wird ein Streckenvorschriftszeichen hinter einer Einmündung oder Kreuzung nicht wiederholt, kann der auf die Straße einbiegende Verkehrsteilnehmer nicht wegen des Verstoßes gegen das vorher angeordnete Streckenverbot, z.B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung, belangt werden. Quelle: Verkehrsrecht aktuell - Ausgabe 01/2002, Seite 10 Im überigen sehe ich hier eines der großen Probleme mit dem derzeitigen tagging bei OSM für z.b. den Schwerlastverkehr. Ein hgv=no auf einer Strecke ist in den meisten fällen falsch. Am ende ist das ja ein "Einfahrtsverbot" in die Strecke, Ausfahren darf ich ja immer. D.h. es sind eigentlich Punktförmige Verbote. Ich habe die hier sehr häufig halt unidirektional d.h. ich darf von einer Seite in die Straße eben nicht einfahren. Kann ich stand heute nur damit modellieren das ich die Straße trenne in 2 oneways und eines mit einem hgv=no belege. (Was ich nicht mache weil ich für absolut kaputt halte) Flo -- Florian Lohoff f...@zz.de We need to self-defense - GnuPG/PGP enable your email today!
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