Am 30.07.2015 um 22:22 schrieb Florian Lohoff:
Wenn die Gemeinde alle Beschlüsse auf ihrer Webseite veröffentlicht,
könnte man das "website"-Tag am Gemeindeobjekt als einen solchen
Hinweis interpretieren :-)
Ansonsten existieren keine Polygone in der realen Welt und
Metainformationen gehören nicht in eine Geodatenbank.
Puh - also wer von den casual-mappern guckt denn als erstes in ein
Gemeindeobjekt ob denn wohl da spannendes drin steht?
Man kann nicht alle wichtigen Beschlüsse der Gemeinde in das Objekt bei
OSM aufnehmen. Der Mapper muss schon auf der Webseite der Gemeinde eine
Recherche machen.
Wie am Smiley ersichtlich, war der Vorschlag nicht ganz ernst gemeint.
Und es geht ja um unterschiedlichste Gebiete. Das diese Informationen
nicht in eine Geodatenbank gehören sehe ich noch ein bischen anders da
es eben Geoinformationen sind. Das für OSM nur Metainformationen sind
mag ja sein - Aber wenn ich mir den schrott mit den umrissen der
Hochauflösenden Bing Bilder von anno Tobak oder so ansehe dann ist das eine
absurde Diskussion.
Ich hätte da durchaus mehrere Anwendungsfälle - Für NRW den Hinweis auf
die DOPs/ALKIS Daten vom LVermA (Es gibt immer noch jede menge ID Nutzer
die von uralten und lagekaputten Bing Bildern abzeichnen) oder
eben solche dinger wie die Autofreien Inseln.
Am Ende könnte man sogar noch z.b. den JOSM Validator mit informationen
versorgen z.b. "Gebiet mit Linksverkehr" oder die default sprache so das
ein name:de in Deutschland im Validator aufpoppt.
Die Umrisse der hochauflösender Bildquellen habe immerhin ein
definiertes Polygon, gehören aber nicht in eine Geodatenbank.
Ein willkürlich gezeichnetes Polygon für jeden Defaultwert
(railway:gauge; urban:maxspeed; default_language) würde unsere
Datenbank mit tausenden riesiger Gebiete zumüllen. Für den Mapper wären
diese Polygone auch nicht auffindbar.
Jetzt aufgrund des einen Schildes alle wege auf der Straße mit einem
motor_vehicle=no zu versorgen halte ich für total übertrieben.
Das Verbot gilt wegen der Widmung für jede einzelne Straße auf ganzer
Länge. Das Schild ist nur ein punktförmiger Hinweis darauf.
=no ist falsch - Es sind dort motor_vehicles unterwegs und die dürfen das.
Das ist eine Grundsatzfrage für unser Tagging. Für fast alle Regeln
gibt es Ausnahmen für spezielle Gruppen (Polizei, Rettungsdienste,
Grünflächenamt, Stadtwerke, Jagdpächter, etc.) oder Sondererlaubnisse
für Einzelpersonen oder Fahrzeuge. Normalerweise erfassen wir nur die
allgemeinen Regeln in OSM. Dann ist "=no" korrekt.
Anderenfalls müssten wir nahezu alle Fußwege mit
"motor_vehicle=private" ergänzen.
Selbst ein Zeichen 250 ist kein access=no.
99% der Mapper haben eine andere Meinung als du. ;-)
Ein Zeichen 250 ist ein "Fahrzeuge aller Art". Mit dem Pferd oder
zu Fuß darf ich da sehr wohl rein.
Du hast recht. Ich hatte mich verlesen.
highway=residential/unclassified etc sagt ja öffentliche Straße d.h. StVO.
In Deutschland trifft es meist, aber nicht immer zu.
Gib mir doch mal ein Beispiel für eine StVO konforme Beschilderung für ein
access=no. Ich kenne da gerade keine.
§ 45 STVO
"Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen
oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des
Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten"
+ ein Dutzend weitere Gründe
Ein Schild zeigt das Verbot nur an. Ein über die Straße gespanntes
Flatterband reicht vermutlich schon als Kennzeichnung.
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