Moin, das wirft aber grundsätzlich die Frage auf, wie verfahren mit
einem tatsächlich aufgrund Gerichtsurteil zu entfernenden Datensatz
umgehen?

Löschen ist klar. Der nächste Mapper trägt unwissend zum Urteil die
Daten wieder ein und dort ist das Problem. 

1. Wer will's kontrollieren?
2. Wen treffen im Falle eines Falles (meist werden Zuwiderhandlungen
unter Strafandrohung Ordnungsgeld sanktioniert) derartige Sanktionen?
3. etc. pp.

Der unbedarfte Mapper der sich die Inhaberinformationen beim Vorbeigehen
abfotografiert und anschließend in OSM einträgt, kann von derartigen
Urteilen nichts wissen.

Es wäre in dem Fall ganz gut, sich mal grundsätzlich mit der Thematik
auseinander zu setzen und derartige Informationen ausnahmslos einfach
nicht zu erfassen UND DAS ENTSPRECHEND IM WIKI AUCH ZU DOKUMENTIEREN! 

Im Falle von Leuchtreklame "Mayer's Friseurbude" ist das ja der
Eigenname <= das halte ich persönlich für völlig unproblematisch.

Gruß Sepp

Am 31.10.2018 23:43 schrieb Hartwig Alpers:
>...
> 
> Im schlimmsten Fall klagt er beim zuständigen Gericht.
> 
> Viele Grüße
> Hartwig
> 
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