On Fri, Nov 02, 2018 at 12:06:17PM +0100, sepp1...@posteo.de wrote: > Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen. > > Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der > Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in unserer > Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen. Hans Werner ist > Privatperson (Punkt).
Das möchte ich gerne mal von einem Rechtsanwalt der auf BDSG und DSGVO Spezialisiert ist aufgedröselt wissen. Denn - Als Vorstand einer AG bin ich verpflichtet hinzunehmen das dieses im Bundesanzeiger veröffentlicht wird - richtig? Wieso gilt anderes bei Inhabern von GmbHs, OHG, Co KG, Limited, Gbrs oder anderen Rechtsformen? Gerade bei Gbrs bin ich ja auch bei abweichendem Namen der Firma den Namen eines oder mehrer Gesellschafter mit zu nennen a la: "Bäckerei Schmidt Inh. Werner Müller" Flo -- Florian Lohoff f...@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
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