Am 06.11.18 um 07:19 schrieb sepp1...@posteo.de:
Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.
OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die
Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten
verknüpfe.
Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung wäre überhaupt nur nach Art. 6 [1]
e möglich,
Nein, wesentlich eher nach Buchstabe f. Die Nutzer von OSM-Daten haben
beispielsweise wahrscheinlich ein berechtigtes Interesse daran, sich
informieren zu können, wo sich das Büro eines bestimmten Abgeordneten
(oder die Praxis eines bestimmten Arztes etc.) befindet. Beim Namen des
Inhabers eines Geschäfts, das nicht nach ihm benannt ist, ist ein
solches Interesse schon zweifelhafter.
wobei hier OSM ersteinmal nachweisen müßte, dass eine
Erforderniss vorliegt, was im Falle des Handelsregisters oder auch der
Einwohnermeldedatei, welche ja amtlich geführt werden, definitiv nicht
zu begründen ist. Abgesehen mal davon, liegt die Hürde durch den zweiten
Halbsatz derart hoch, dass aus meiner Sicht keine Chance besteht, dort
rechtmäßig in die Erfassung oder Verarbeitung herein zu rutschen.
Art. 6 (1) e hat keinen zweiten Halbsatz. Was meinst Du?
Gruß,
Mark
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