Am 06.11.18 um 07:19 schrieb sepp1...@posteo.de:

Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.

OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten verknüpfe.

Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung wäre überhaupt nur nach Art. 6 [1] e möglich,

Nein, wesentlich eher nach Buchstabe f. Die Nutzer von OSM-Daten haben beispielsweise wahrscheinlich ein berechtigtes Interesse daran, sich informieren zu können, wo sich das Büro eines bestimmten Abgeordneten (oder die Praxis eines bestimmten Arztes etc.) befindet. Beim Namen des Inhabers eines Geschäfts, das nicht nach ihm benannt ist, ist ein solches Interesse schon zweifelhafter.

 wobei hier OSM ersteinmal nachweisen müßte, dass eine
Erforderniss vorliegt, was im Falle des Handelsregisters oder auch der Einwohnermeldedatei, welche ja amtlich geführt werden, definitiv nicht zu begründen ist. Abgesehen mal davon, liegt die Hürde durch den zweiten Halbsatz derart hoch, dass aus meiner Sicht keine Chance besteht, dort rechtmäßig in die Erfassung oder Verarbeitung herein zu rutschen.

Art. 6 (1) e hat keinen zweiten Halbsatz. Was meinst Du?

Gruß,
Mark

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