Moin,

berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse, wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist. Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater, immaterieller oder vermögensrechtlicher Natur ist." eine von vielen in etwa gleichlautenden Definitionen zum berechtigten Interesse. Es geht nicht um das Interesse von OSM, eine derartige Datenbank aufzubauen, sondern um das berechtigte Interesse einer Person, die sich mit persönlichen Daten in dieser Datenbank wiederfindet, d.h. deren Daten erfasst, verarbeitet und dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Schutzwürdigkeit dieses Interesses besagt 1. das GG und ganz explizit die DS-GVO. Nur dafür wurde diese Verordnung auf den Weg gebracht! Findet sich eine Person x in der Datenbank wieder, weil sie gemappt wurde, hat sie selbstverständlich ein berechtigtes Interesse an Information, Berichtigung oder Löschung und genau das kann OSM nicht leisten.

Am 07.11.2018 02:06 schrieb Mark Obrembalski:
Am 06.11.18 um 17:31 schrieb sepp1...@posteo.de:
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird schwierig zu begründen.

Nein. OSM hat das Ziel, eine allgemein benutzbare und hilfreiche
Geodatenbank aufzubauen. Das _ist_ aber sowas von einem berechtigtem
Interesse.

Das setzt voraus, dass irgendetwas passiert ist,

Nein, ein berechtigtes Interesse setzt nicht voraus, das irgendwas passiert ist.

Art. 6 [1] e, 2. Halbsatz: "...ODER in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;" (da stehen 2 Alternativen)

Das ist aber nun kein zweiter Halbsatz, sondern eine zweite
Alternative. Öffentliche Gewalt übt OSM sicher nicht aus, aber das ist
ja auch nicht nötig, weil es ja genügt, wenn die erste Alternative
erfüllt ist. Das ist allerdings nicht sicher, ich würde mich da promär
aufs berechtigte Interesse berufen.

wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Erforderniss zur Verarbeitung personenbezogener Daten tatsächlich begründbar ist. Jeder Blick auf die OSM-Startseite widerlegt das bereits.

Was ein Blick auf die OSM-Startseite zur Entscheidung
datenschutzrechtlicher Fragen beitragen könnte, erschließt sich mir
nicht.

Dann folge mal dem Link:
"Was ist OpenStreetMap?

OpenStreetMap ist ein im Jahre 2004 gegründetes Projekt mit dem Ziel, eine freie Weltkarte zu erschaffen. Wir sammeln weltweit Daten über Straßen, Eisenbahnen, Flüsse, Wälder, Häuser und alles andere, was gemeinhin auf Karten zu sehen ist. Weil wir die Daten selbst erheben und nicht aus existierenden Karten abmalen, haben wir selbst auch alle Rechte daran. Die OpenStreetMap-Daten darf jeder lizenzkostenfrei einsetzen und beliebig weiterverarbeiten."

Mal abgesehen davon, dass "wir" keine Rechte an Personaldaten von Dritten haben können, werden derartige Daten gemeinhin nicht in Karten sichtbar gemacht. Schon allein aus diesen zwei Punkten ergibt sich die Verpflichtung, Personaldaten konsequent NICHT zu erfassen. Der Betreiber eines Franchaising-Unternehmens hat in unserer Datenbank nichts zu suchen, genau so wenig wie der Freiberufler, Arzt oder Rechtsanwalt namentlich als Betreiber/Opperator.

Ich verstehe nicht, weshalb das offenbar so schwierig zu verstehen ist?

Erfasse ich den Namen eines Geschäftes, einer Unternehmung, einer Praxis, was auch immer, bezieht sich dieser dadurch erschaffene Datensatz auf das physisch vorhandene Etwas, was durchaus legitim und hier völlig unstrittig erfasst, verarbeitet und bereit gestellt werden kann. Jede Verknüpfung mit dem Namen (des Geschäftes, der Praxis, etc.) über Telefonnummer, Adresse, Webseite, etc. ist legitim, weil sie sich auf das physisch vorhandene Etwas bezieht. Erfasse ich nun zusätzlich eine natürliche Person mit Namen als Betreiber/Opperator, habe ich widerrechtlich nach DS-GVO einen Datensatz zur Person erstellt und entsprechend verknüpft und genau das ist NICHT ZULÄSSIG. Darauf will ich hinaus!

Es ist völlig egal, ob der PRAXISNAME nun "Dr. Sommer, Augenarzt" oder "Augenarzt Dr. Sommer" lautet oder unter der "Gemeinschaftspraxis" noch die Namen und Funktionen der Ärzte stehen <= dieser Datensatz bezieht sich NUR auf das tatsächlich physisch vorhandene Etwas, nicht auf die natürliche Person (selbst wenn sie hierbei benannt ist). Es liegt doch am Betreiber dieses Etwas, wie er sein Geschäft, Praxis, Studio, etc. nennt.

Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte auftauchen (um mal beim Beispiel zu bleiben), es ist aber für OSM absolut nebensächlich und NICHT ERFORDERLICH, eine natürliche Person mit diesem Datensatz zu einem physischen Objekt zu verknüpfen!

Nochmal - es geht NUR um das Feld Betreiber/Opperator in dem ganz konsequent KEINE NATÜRLICHE PERSON eingetragen werden darf, denn das ist der wiederrechtliche Datensatz nach DS-GVO. Wird darauf konsequent geachtet, braucht sich niemand mit Art. 6, 14, etc. DS-GVO auch nur ansatzweise zu beschäftigen, weil OSM keine persönlichen Daten erfasst, verarbeitet und bereit stellt.

Was ist den ein persönlicher Datensatz?

Vorname, Name, Geb.-Datum, Geb-Ort, Adresse. Hinzu kommt Telefonnummer, Webseite, Blutgruppe, Religion, Familienstand, Beruf, Arbeitsstelle, etc. etc. etc. - das geht vor allem an Martin - Vorname und Name, d.h. identifizierbar und genau darauf zielt die DS-GVO ab - haben in dieser Datenbank nichts zu suchen!!! Und ja, man kann durchaus schlussfolgern, dass Dr. Sommer tatsächlich Augenarzt ist und unter Adresse XY mit Telefonnummer und Öffnungszeiten zu diesen Zeiten erreichbar sein wird, weil er seine Praxis so benannt hat - das ist aber noch kein Datensatz zur natürlichen Person, sondern ein Datensatz zum POI der Rückschlüsse zur Person des Dr. Sommer zuläßt, OBWOHL diese Person nicht als natürliche Person erfasst ist.

Es ist m.M.n. völlig unerheblich für OSM, ob Geschäftsinhaber aufgrund anderer gesetzlicher Verpflichtungen oder freiwillig ihren Namen ans Schaufenster kleben (müssen) oder ein Impressum auf einer Webseite bereit stellen (müssen). Eine derartige Verpflichtung läßt daraus keinen Freibrief für OSM entstehen, diese Daten zu erfassen, zu verarbeiten und bereit zu stellen, mal ganz abgesehen davon, dass derartige Daten auch nicht in einer Karte dargestellt werden und schon aus diesem Grund keine Notwendigkeit besteht, derartige Daten überhaupt zu erfassen, was wiederum ein mögliches Interesse von OSM an derartigen Daten widerlegt, um überhaupt einen Versuch nach Art. 6 zu starten, diese Daten verarbeiten zu können.

Solange der Datensatz zum POI im Feld Betreiber/Opperator keine natürliche Person enthält, ist alles save. Wird dort der Name eines Betreibers erfasst, begibt sich OSM mächtig auf Glatteis und das gilt es zu verhindern.

Gruß Sepp




Gruß,
Mark

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