Moin,
berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse,
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist.
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater,
immaterieller oder vermögensrechtlicher Natur ist." eine von vielen in
etwa gleichlautenden Definitionen zum berechtigten Interesse. Es geht
nicht um das Interesse von OSM, eine derartige Datenbank aufzubauen,
sondern um das berechtigte Interesse einer Person, die sich mit
persönlichen Daten in dieser Datenbank wiederfindet, d.h. deren Daten
erfasst, verarbeitet und dritten zur Verfügung gestellt werden. Die
Schutzwürdigkeit dieses Interesses besagt 1. das GG und ganz explizit
die DS-GVO. Nur dafür wurde diese Verordnung auf den Weg gebracht!
Findet sich eine Person x in der Datenbank wieder, weil sie gemappt
wurde, hat sie selbstverständlich ein berechtigtes Interesse an
Information, Berichtigung oder Löschung und genau das kann OSM nicht
leisten.
Am 07.11.2018 02:06 schrieb Mark Obrembalski:
Am 06.11.18 um 17:31 schrieb sepp1...@posteo.de:
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird
schwierig zu begründen.
Nein. OSM hat das Ziel, eine allgemein benutzbare und hilfreiche
Geodatenbank aufzubauen. Das _ist_ aber sowas von einem berechtigtem
Interesse.
Das setzt voraus, dass irgendetwas passiert ist,
Nein, ein berechtigtes Interesse setzt nicht voraus, das irgendwas
passiert ist.
Art. 6 [1] e, 2. Halbsatz: "...ODER in Ausübung öffentlicher Gewalt
erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;" (da stehen 2
Alternativen)
Das ist aber nun kein zweiter Halbsatz, sondern eine zweite
Alternative. Öffentliche Gewalt übt OSM sicher nicht aus, aber das ist
ja auch nicht nötig, weil es ja genügt, wenn die erste Alternative
erfüllt ist. Das ist allerdings nicht sicher, ich würde mich da promär
aufs berechtigte Interesse berufen.
wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Erforderniss zur
Verarbeitung personenbezogener Daten tatsächlich begründbar ist. Jeder
Blick auf die OSM-Startseite widerlegt das bereits.
Was ein Blick auf die OSM-Startseite zur Entscheidung
datenschutzrechtlicher Fragen beitragen könnte, erschließt sich mir
nicht.
Dann folge mal dem Link:
"Was ist OpenStreetMap?
OpenStreetMap ist ein im Jahre 2004 gegründetes Projekt mit dem Ziel,
eine freie Weltkarte zu erschaffen. Wir sammeln weltweit Daten über
Straßen, Eisenbahnen, Flüsse, Wälder, Häuser und alles andere, was
gemeinhin auf Karten zu sehen ist. Weil wir die Daten selbst erheben und
nicht aus existierenden Karten abmalen, haben wir selbst auch alle
Rechte daran. Die OpenStreetMap-Daten darf jeder lizenzkostenfrei
einsetzen und beliebig weiterverarbeiten."
Mal abgesehen davon, dass "wir" keine Rechte an Personaldaten von
Dritten haben können, werden derartige Daten gemeinhin nicht in Karten
sichtbar gemacht. Schon allein aus diesen zwei Punkten ergibt sich die
Verpflichtung, Personaldaten konsequent NICHT zu erfassen. Der Betreiber
eines Franchaising-Unternehmens hat in unserer Datenbank nichts zu
suchen, genau so wenig wie der Freiberufler, Arzt oder Rechtsanwalt
namentlich als Betreiber/Opperator.
Ich verstehe nicht, weshalb das offenbar so schwierig zu verstehen ist?
Erfasse ich den Namen eines Geschäftes, einer Unternehmung, einer
Praxis, was auch immer, bezieht sich dieser dadurch erschaffene
Datensatz auf das physisch vorhandene Etwas, was durchaus legitim und
hier völlig unstrittig erfasst, verarbeitet und bereit gestellt werden
kann. Jede Verknüpfung mit dem Namen (des Geschäftes, der Praxis, etc.)
über Telefonnummer, Adresse, Webseite, etc. ist legitim, weil sie sich
auf das physisch vorhandene Etwas bezieht. Erfasse ich nun zusätzlich
eine natürliche Person mit Namen als Betreiber/Opperator, habe ich
widerrechtlich nach DS-GVO einen Datensatz zur Person erstellt und
entsprechend verknüpft und genau das ist NICHT ZULÄSSIG. Darauf will ich
hinaus!
Es ist völlig egal, ob der PRAXISNAME nun "Dr. Sommer, Augenarzt" oder
"Augenarzt Dr. Sommer" lautet oder unter der "Gemeinschaftspraxis" noch
die Namen und Funktionen der Ärzte stehen <= dieser Datensatz bezieht
sich NUR auf das tatsächlich physisch vorhandene Etwas, nicht auf die
natürliche Person (selbst wenn sie hierbei benannt ist). Es liegt doch
am Betreiber dieses Etwas, wie er sein Geschäft, Praxis, Studio, etc.
nennt.
Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte
auftauchen (um mal beim Beispiel zu bleiben), es ist aber für OSM
absolut nebensächlich und NICHT ERFORDERLICH, eine natürliche Person mit
diesem Datensatz zu einem physischen Objekt zu verknüpfen!
Nochmal - es geht NUR um das Feld Betreiber/Opperator in dem ganz
konsequent KEINE NATÜRLICHE PERSON eingetragen werden darf, denn das ist
der wiederrechtliche Datensatz nach DS-GVO. Wird darauf konsequent
geachtet, braucht sich niemand mit Art. 6, 14, etc. DS-GVO auch nur
ansatzweise zu beschäftigen, weil OSM keine persönlichen Daten erfasst,
verarbeitet und bereit stellt.
Was ist den ein persönlicher Datensatz?
Vorname, Name, Geb.-Datum, Geb-Ort, Adresse. Hinzu kommt Telefonnummer,
Webseite, Blutgruppe, Religion, Familienstand, Beruf, Arbeitsstelle,
etc. etc. etc. - das geht vor allem an Martin - Vorname und Name, d.h.
identifizierbar und genau darauf zielt die DS-GVO ab - haben in dieser
Datenbank nichts zu suchen!!! Und ja, man kann durchaus schlussfolgern,
dass Dr. Sommer tatsächlich Augenarzt ist und unter Adresse XY mit
Telefonnummer und Öffnungszeiten zu diesen Zeiten erreichbar sein wird,
weil er seine Praxis so benannt hat - das ist aber noch kein Datensatz
zur natürlichen Person, sondern ein Datensatz zum POI der Rückschlüsse
zur Person des Dr. Sommer zuläßt, OBWOHL diese Person nicht als
natürliche Person erfasst ist.
Es ist m.M.n. völlig unerheblich für OSM, ob Geschäftsinhaber aufgrund
anderer gesetzlicher Verpflichtungen oder freiwillig ihren Namen ans
Schaufenster kleben (müssen) oder ein Impressum auf einer Webseite
bereit stellen (müssen). Eine derartige Verpflichtung läßt daraus keinen
Freibrief für OSM entstehen, diese Daten zu erfassen, zu verarbeiten und
bereit zu stellen, mal ganz abgesehen davon, dass derartige Daten auch
nicht in einer Karte dargestellt werden und schon aus diesem Grund keine
Notwendigkeit besteht, derartige Daten überhaupt zu erfassen, was
wiederum ein mögliches Interesse von OSM an derartigen Daten widerlegt,
um überhaupt einen Versuch nach Art. 6 zu starten, diese Daten
verarbeiten zu können.
Solange der Datensatz zum POI im Feld Betreiber/Opperator keine
natürliche Person enthält, ist alles save. Wird dort der Name eines
Betreibers erfasst, begibt sich OSM mächtig auf Glatteis und das gilt es
zu verhindern.
Gruß Sepp
Gruß,
Mark
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