Christian Hartnick schrieb:
>>   
> Aber kann ich denn nicht verlangen, dass das Bild von mir in einer 
> Gruppe (wenn ich die Aufnahme bemerke/oder nachträglich) nicht (mehr) 
> verwendet wird?
> 

Das kann man so nicht beantworten und wird im Zweifelsfall vor Gericht
enden. Wenn du in einer wirklich blöden Situation gut erkennbar auf
einem Gruppenfoto zu erkennen bist und eben durch diese blöde Situation
dein Persönlichkeitsrecht verletzt wird könntest du eventuell
argumentieren das du - und die Situation im speziellen - das Hauptmotiv
darstellst.
Wenn du aber einfach auf einer Einkaufstraße rumstehst und ein Fotograf
dich und 30 Andere beim Eisessen vor der besten Eisdiele derStadt
fotografiert musst du damit Leben das du Morgen in der Tageszeitung
abgebildet wirst. Kein Modelrelease notwendig, kein Honorar zu bezahlen,
vermutlich keine Entfernung erzwingbar.

Gruß,
Daniel

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