Heiko Jacobs wrote: > Zitat von Dimitri Junker<[EMAIL PROTECTED]>: >> permissive = Zutrittsrecht nicht gesetzlich verankert, > > Für mich heißt das: > Ein Polizist könnte mir ein Knöllchen ausstellen, wenn ich > dort fahre, man verzichtet meist nur drauf oder es wird dort > nie kontrolliert... Duldung sozusagen.
Kann er nicht unbedingt, denn permissive ist AFAIK i.A. Privatgrund, und da kann ein Polizist gar nix ausstellen, weil er nicht zuständig ist (außer zwecks Verstoß gegen die StVO, die überall gilt, wo keine explizite Trennung/Absperrung zum öffentlichen Grund vorhanden ist). Wenn auf diesem Privatgrund ein öffentlicher Zutritt geduldet wird, ist es permissive - z.B. eine Durchfahrtsstraße durch ein Firmengelände, bei der aber ein Schild "Privatgrund, Durchfahrt bis auf Widerruf gestattet" steht. > destination gefällt mir besser... Da stimme ich trotzdem zu, da hier ja nur Zielverkehr (also, dorthin fahren und stehen bleiben, dann später wieder wegfahren) erlaubt wird, und nicht eine "normale" Verwendung (Durchfahrt), die IMHO "permissive" (bis auf Widerruf oder sowas) darstellt. Ich bin zwar erst seit Kurzem hier dabei, aber ich hoffe, ich deute das richtig - zumindest klingt es für mich danach. Robert Kaiser _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de