Gerrit Lammert schrieb:
> Müsste dann nicht maxspeed=none auch für alle nicht beschilderten 
> Straßen angewendet werden? Woher weiß ich sonst, ob der Bereich 
> tatsächlich unbeschildert ist (und damit die gesetzliche 
> Max-Geschwindigkeit für diesen Straßentyp gilt) oder jemand nur das 
> Schild vergessen hat?

Das Proposal sagt klar und deutlich, dass maxspeed=none nicht „hier
steht kein Schild“ bedeuten soll, sondern „hier darf man so schnell
fahren, wie man will.“ (Zitat aus dem Proposal-Text: „This is not
intended to be used on highways where is a default speed limit if there
is no sign (local law applies). This is only to be user where really no
speed limit at all is valid.“)

Bei einer „normalen“ Straße erkennt man die Information, dass es jemand
geprüft hat, daran, dass in diesem Fall ein maxspeed=50 (oder was auch
immer die Standardgeschwindigkeit ist) hingeschrieben ist.

Sprich: Das Proposal geht von der (m.E. in dieser Form nicht idealen)
Idee aus, dass wir – aus Gründen der Vollständigkeitskontrolle und zur
Vermeidung der Notwendigkeit, Routern die Verkehrsregeln jedes Landes
und eine entsprechende Landesgrenzenerkennung beizubringen – keine
impliziten maxspeeds haben sollten. Für alle Straßen, die eine
gesetzlich festgelegte Maximalgeschwindigkeit haben, geht das bereits
jetzt. Nur für „unbegrenzte Geschwindigkeit“ konnte man bisher noch
keinen Wert eintragen.
Das offensichtliche Beispiel sind hier natürlich Autobahnen, aber es
handelt sich keineswegs um eine Autobahn-Sonderregelung, der Wert kann –
wie ebenfalls aus dem Proposal-Text hervorgeht – für einen beliebigen
„highway“-Typ vergeben werden.

Tordanik

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