Garry schrieb: > [EMAIL PROTECTED] schrieb: >> >> >> Laut ADFC scheint die StVO folgendes dazu festzulegen: >> Die Höchstgeschwindigkeit ist durch die Straßenverkehrsordnung auf land- >> und forstwirtschaftlichen Wegen auf 30 Stundenkilometer festgelegt. >> > Wo finde ich den entsprechenden Artikel in der StVO? > > Garry > ich hatte dazu folgenden Forenbeitrag gefunden:
http://www.mtb-news.de/forum/archive/index.php/t-171144.html Dort heißt es aber weiter unten: Habe eine interessante Info vom ADFC erhalten: <<<<<<<<<<<<< Sehr geehrter Herr Mühlbacher, ich schreibe Ihnen als ehrenamtlicher Rechtsreferent des ADFC-Bundesverbands. Wolfgang Richter vom Fachausschuss Tourismus hat Ihre Frage an mich weitergeleitet. Eine Regelung der StVO zur Höchstgeschwindigkeit auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen ist mir nicht bekannt. Auch ein Blick in die StVO (auf die Stellen, an denen eine solche Regelung zu erwarten wäre) hat noch kein Ergebnis gebracht. Andererseits sind manche Gebote in der StVO gut versteckt, z. B. die Vorschrift, dass man auf frei gegebenen Fußwegen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 e) StVO). Selbst ein Berliner Verkehrsrichter schrieb neulich in ein Urteil, dass ihm diese Vorschrift bis dahin unbekannt war. Das hielt ihn aber nicht davon ab, dem Radfahrer wegen zu hoher Geschwindigkeit die Schuld an einem Unfall mit einem Fußgänger zu geben. Ich werde noch einmal genauer nachsuchen und auch versuchen herauszufinden, wer die Information auf die ADFC-Homepage gestellt hat. Wenn sie nicht zutrifft, sorge ich dafür, dass sie gelöscht wird. Im Übrigen gilt § 3 Abs. 1 StVO, angepasste Geschwindigkeit, der aber keine starre Höchstgrenze vorgibt. Mit freundlichen Grüßen Roland Huhn ADFC-Rechtsreferent >>>>>>>>>>>>>> auf der ADFC-Seite selber habe ich auch keine Infos mehr gefunden zu Tempo-30 aus Forst/Feldwegen. Auch bin ich über die Tatsache gestolpert, dass bei Ortseingangsschildern nur der PKW/LKW-Verkehr ein Geschwindigkeitslimit von 50 km/h einhalten muss. Radfahren müssen sich scheinbar nur nach den zusätzlich aufgestellten (z.B. für Tempo 30) Schildern richten. Ansonsten gilt nur generell der § 3 Abs. 1 StVO. das wir in Deutschland außerorts nicht generell 100 km/h haben sollte man übrigens auch nicht vergessen (PKW bis 3,5t 100, LKW zwischen 3,5 und 7t 80 km/h, LKWs >7t 60 km/h). wir müßten also wenn dann maxspeed:motorcar=100 km/h taggen... -- Mario _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de