Florian Heer schrieb: > Auf PrivatgelÃĪnde gilt die StVO gar nicht. Hast du das bei deinen juengsten Nachforschungen in der StVO irgendwo gefunden? Meines Wissens nach ist es fuer die Gueltigkeit der Ordnung unerheblich, wem der Grund gehoert, auf dem sich die Verkehrsflaeche befindet. Letztendlich steht es ja auch nicht immer dran, ob ein Gelaende privat ist oder nicht. Massgeblich ist, ob die Verkehrsflaeche der Oeffentlichkeit zugaenglich ist. D.h., wenn die Zufahrt in eine Strasse nicht verboten oder sogar gesperrt ist, dann muss man in Deutschland davon ausgehen, dass da auch die StVO gilt.
Eingeschraenkt wird das Ganze allerdings noch ein bisschen dadurch, dass vor Gericht nicht jedes Bewegen von Verkehrsmittel als Strassenverkehr gesehen wird, z.B. Parkverkehr auf einem Parkplatz. Daraus kann dann wiederum folgen, dass die StVO nicht zur Anwendung kommt, selbst wenn dort ein Schild explizit die Gueltigkeit der StVo postuliert. Das Ganze ist reines Laienwissen (und auch reichlich off topic). Wenn einer hier fundiertere Angaben machen kann, so bin ich doch gerne bereit etwas dazu zu lernen. Gruss Torsten _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de