Mario Salvini schrieb:
> AFAIK darf man - sofern keine kommunalen Gesetze es verbieten - in 
> deutschen öffentlichen Wäldern beliebig quer-feld-ein gehen. Auch
> wenn Förster und Jäger das naturgemäß gerne anders hätten ;)

In dem speziellen Fall kann es noch einen Unterschied machen, dass der 
Wald im Privatbesitz ist (auch wenn da kein extra Schild dran steht). 
Der Mensch meinte, dass der Besitzer per Gesetz verpflichtet ist, die 
Benutzung der Wege zu gestatten, aber halt eben auch nur der Wege.

Das ist absolut nicht mein Thema, also gebe ich einfach mal so wieder, 
was mir erzaehlt wurde. Der Mensch wollte mich uebrigens nicht 
verscheuchen, wir hatten einfach so ein paar Unterhaltungen, weil wir 
uns beim Abfahren des Waldes mehrfach begegnet sind.

Gruss
Torsten

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