Hallo. Am Mittwoch, 13. August 2008 schrieb Torsten Leistikow: > Mario Salvini schrieb: > > AFAIK darf man - sofern keine kommunalen Gesetze es verbieten - in > > deutschen öffentlichen Wäldern beliebig quer-feld-ein gehen. Auch > > wenn Förster und Jäger das naturgemäß gerne anders hätten ;)
Das ist richtig, aber gilt nur für "gehen" im Sinne von nicht-fahren. Fahrradfahren ist nur auf Wegen gestattet, motorisierter Verkehr wird oft per Beschilderung ausgeschlossen. > In dem speziellen Fall kann es noch einen Unterschied machen, dass der > Wald im Privatbesitz ist (auch wenn da kein extra Schild dran steht). Nein, macht keinen Unterschied. > Der Mensch meinte, dass der Besitzer per Gesetz verpflichtet ist, die > Benutzung der Wege zu gestatten, aber halt eben auch nur der Wege. Da muss man differenzieren. Es war hier schon mehrfacht Thema und es ist offensichtlich stark regional unterschiedlich. Wenn die Wege im Wald öffentlicher Boden sind, dann darf der Besitzer des angrenzenden Waldes selbstverständlich nicht den Weg ohne Grund versperren (Grund == aktuell Holzfällarbeiten, ...). Wenn der Weg ein Gemeinschaftseigentum verschiedener Anlieger oder ein eingetragenes Überfahrtsrecht ist, dann ist es Sache der Beteiligten, sich zu einigen, es darf aber natürlich auch grundsätzlich nicht sein dass einer den anderen Berechtigten den Weg versperrt. Bei privaten Wegen im privaten Wald spricht jedoch nichts dafür, dass irgendjemand dem Inhaber vorschreiben kann, wo wie gut ausgebaute Wege sein müssen und dass er diese frei zu halten hat. Hier bei uns sind solche privaten Wege normal vom Ausbauzustand für Wanderer und normale Radfahrer so uninteressant, dass es schon klar erkennbar ist, hinter welchen Wegen öffentliches Interesse steht und wo nicht. Es gibt auch ein Zwischending, nämlich Grundrechtsbelastungen. Das passiert, wenn die Gemeinde ich sag jetzt mal zu faul war, die Fläche des Weges vermessen zu lassen und einen Kauf oder eine Enteignung der Fläche durchzuführen. Dann wurde einfach in das Grundbuch eingetragen, dass über Parzelle X von A nach B ein Weg mit ca. 3 Meter Breite führt. Den Weg hält dann oft die Gemeinde in Schuss, obwohl der Boden auf dem der Weg ist, dem Bauern gehört. Solche Wege sind wie öffentliche Wege zu behandeln (sind aber oftmals natürlich trotzdem für motorisierten Verkehr gesperrt). Letzteres ist bei uns hier sehr verbreitet. Daher gibt es auch keine amtlichen Karten dieser Wege, da diese Wege eben nie vermessungstechnisch erfasst wurden. Gruß, Bernd -- Sie schwankt, sie zögert, mit einem Worte: Sie ist eine Frau. - Jean Racine (frz. Schriftsteller)
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