Am Freitag 15 August 2008 schrieb Florian Heer: > Hmm... dann haben wir für ein internationales Projekt die Meinung eines > deutschen Richters und eines deutschen Anwalts. > > Mich würde das nicht überzeugen.
Also ich bin ja juristisch völlig ahnungslos, aber vielleicht kanns mir jemand erklären. Wenn es nach deutschem recht wasserdicht ist, karten abzumalen, können wir das tun. Wenn jetzt jemand anderes die Karten nutzt, der sich in einem anderen Rechtsraum befindet, dann spielt das doch keine Rolle, wie die Karten entstanden sind. Also um das mal analog zu formulieren: Wenn ich in Deutschland ein Produkt verkaufe, welches in den USA produziert wurde, dann darf ich das doch, auch wenn die Firma, die das produziert hat, sich in den USA nicht an deutsche Arbeitsschutzbestimmungen hält. Oder sehe ich da irgendetwas komplett falsch? -- Hanno Böck Blog: http://www.hboeck.de/ GPG: 3DBD3B20 Jabber/Mail: [EMAIL PROTECTED]
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