Florian Heer schrieb:
Wenn ich z.B. Chinese wäre und in China (die Lippenbekenntnisse der chinesischen Regierung zum Urheberrecht ignorieren wir jetzt einfach mal) säße und von dort aus Massen an Kopien amerikanischer Filme übers Internet vertreibe, dann können die Amis mir zwar in China wenig (bis ich mich in den Bereich amerikanischer Jurisdiktion bewege), aber jeder, der sich diese Kopien in Amerika von mir besorgt, kann belangt werden.

Der Vergleich hinkt allerdings auch. Warum? Wir sind ja nun schon mehrfach darauf eingegangen, dass wir durch abmalen der Karten gar keine Raubkopien anfertigen dürfen.

Die Grundfrage war eigentlich, ob denn das Abmalen von Wäldern aus Luftbildern nun eine künstlerische Tätigkeit ist, ich also selbst eine Art abgeleitetes werk mit eigener Schöpfungshöhe erzeuge, oder ob ich das Luftbild trotzdem mehr oder weniger kopiere.

Genau dieser Frage sollten wir nochmals detaliert nachgehen. Ich denke, dass in Ländern wir Amerika da dann eine ähnliche Meinung herrschen wird.

Die Sache ist ja die: Letztenendes kann man, solange das Luftbild unverfälscht ist, gar nicht mehr feststellen, ob ich es abgezeichnet habe. Die Frage ist nun, wie es aussieht, wenn man mir nachweisen kann, dass ich mutmaßlich ein Luftbild abgemalt habe. Und genau hier ist eben die Frage von oben zu klären, ob es als Raubkopieren gewertet werden kann, oder ob es genügend eigene Schöpfungshöhe erreicht, um nicht mehr gegen geltendes Recht zu verstoßen.

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