André Reichelt schrieb:

> Dann haben wir ein Gerichtsurteil und dieMeinung eines Anwalts zu 
> unseren Gunsten. Allerdings denke ich, das Urteil genügt schon, um nun 
> auch Google-Luftbilder abzumalen.

Selbst für den Fall, dass das so wäre: Das wäre dann das deutsche 
Urheberrecht.
Je nachdem wo unsere Server stehen und wer editiert hat kann das auch 
völlig anders aussehen. Die Besonderheiten Schutzlandprinzips möchte ich 
hier nicht noch US-Amerikanern erklären. Vermutlich müsste man dann bei 
Null anfangen "Copyright und Urheberrecht sind zwei grundverschiedene 
Rechtsgüter".

-jha-


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