André Reichelt schrieb:
> Michael Pichler schrieb:
>> Da scheint die Rechtslage in D anders als in Ö zu sein: in Ö gilt
>> innerorts 50 km/h wenn nicht anders verordnet, und das für alle
>> Fahrzeuge, auch Nichtmotorisierte.
>
> Wäre mir neu, wenn das bei uns anders wäre.
Das wurde bereits weiter oben angesprochen:


        Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

*§3 Geschwindigkeit*

 (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten 
Umständen

   1.

      innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50
      km/h,

Allerdings denke ich dass:

 (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug 
<http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php#> ständig beherrscht. Er 
hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- 
und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den 
Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

...ausschliesst mit dem Fahrrad schneller als 50km/h (bergab) durch 
einen Ort zu fahren.

Garry

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an