André Reichelt schrieb: > Michael Pichler schrieb: >> Da scheint die Rechtslage in D anders als in Ö zu sein: in Ö gilt >> innerorts 50 km/h wenn nicht anders verordnet, und das für alle >> Fahrzeuge, auch Nichtmotorisierte. > > Wäre mir neu, wenn das bei uns anders wäre. Das wurde bereits weiter oben angesprochen:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln *§3 Geschwindigkeit* (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h, Allerdings denke ich dass: (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug <http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php#> ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ...ausschliesst mit dem Fahrrad schneller als 50km/h (bergab) durch einen Ort zu fahren. Garry _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de