Zitat Garry:

> Sebastian Niehaus schrieb:
>> Garry <[EMAIL PROTECTED]> writes:
>>
>> [...]
>>
>>   
>>> Allerdings denke ich dass:
>>>
>>>  (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug
>>> <http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php#> ständig beherrscht. Er
>>> hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht-
>>> und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den
>>> Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
>>>
>>> ...ausschliesst mit dem Fahrrad schneller als 50km/h (bergab) durch
>>> einen Ort zu fahren.
>>>     
>>
>> Warum eigentlich?
>>
>>   
> Steht doch alles da...
> u.a. weil Du im Zweifellsfal nicht rechtzeitig und sicher zum stehen
> kommst. 

Woher willst Du das so pauschal wissen? Ich fahre jedenfalls ab und zu mit
Tempo 60-65 durch eine Ortschaft (wer`s kennt: Rausdorf/S-H), wo dem
Kraftverkehr nur 50 kmh gestattet sind. Mal abgesehen davon, dass ich
trotzdem von Autos ueberholt werde, sind die Gegebenheiten so, dass ich
durchaus §3 StvO einhalte. Dass man sich etwas nicht vorstellen kann,
bedeutet nicht, dass es nicht moeglich ist.
Wir koennen das gerne nach drf fuppen, wenn Du magst, da wird man Dich
schnell und umfassend ueber deinen Irrtum aufklaeren.

-- 
Michael


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