Hallo zusammen,
ich habe folgendes Angebot von den "Machern" des Radwanderweges Via Julia
bekommen.

*Kennen Sie die TOP50 für Süd-Bayern? Mir ist neulich eingefallen, dass
schon
mal jemand den Streckenabschnitt von Augsburg bis fast Salzburg damit
erstellt hat. Das ist ein Layer über dem Kartenmaterial des
Landesvermessungsamtes. Sehen Sie bei Verwendung dieser Daten auch
rechtliche Probleme? Ansonsten würde ich zusehen, dass ich diese Datei
bekomme. Allerdings weiss ich nicht wie man die Daten konvertieren kann.
*

Scheinbar hat also schon mal jemand die Route der Radwanderstrecke auf Basis
der Top50-Karte nachgezeichnet.

Frage:
Kann mir jemand sagen wie das lizenzrechtlich zu bewerten ist?
Vermutlich hat an den Karten jemand (z. B. das Land Bayern?) die
Lizenzrechte.
Entsteht durch das Abzeichnen einer Strecke auch hier ein abgeleitetes Werk,
welches lizenzrechtlich mit dem Original gleichzusetzen und somit ggfs. für
OSM bedenklich ist?
Ich meine, dass die Top50 von öffentlichen Stellen - also durch Steuergelder
- erstellt worden sind, oder?
Vielleicht ist die Lizenz daher weniger restriktiv?

Wäre natürlich schön, wenn wir diese Daten verwenden könnten.

Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen.

Grüße aus NRW,

  -Stefan-
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