Florian Lohoff <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Der Konsens hier ist eindeutig das dieses eine Urheberrechtsverletzung
> darstellt und zu unterlassen ist ... 

Wir sind besser vorsichtig und unterlassen das lieber. Ausschließlich das
ist hier Konsens.

Ob es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt oder nicht (immerhin
wurde die TOP50 Software ja sogar ausschließlich in der vorgesehenen Art
genutzt) ist nämlich rechtlich vällig unklar.

Siehe auch die Diskussionen zum Thema "Abzeichnen von Luftbildern" bzw.
Nutzung der WMS Server von Vermessungsämtern.

Sven

-- 
"We don't know the OS that God uses, but the Vatican uses Linux"
                               (Sister Judith Zoebelein, Vatican Webmaster)

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