On Tue, Oct 07, 2008 at 10:24:11PM +0200, Stefan Leupers wrote:
> Frage:
> Kann mir jemand sagen wie das lizenzrechtlich zu bewerten ist?
> Vermutlich hat an den Karten jemand (z. B. das Land Bayern?) die
> Lizenzrechte.
> Entsteht durch das Abzeichnen einer Strecke auch hier ein abgeleitetes Werk,
> welches lizenzrechtlich mit dem Original gleichzusetzen und somit ggfs. für
> OSM bedenklich ist?
> Ich meine, dass die Top50 von öffentlichen Stellen - also durch Steuergelder
> - erstellt worden sind, oder?
> Vielleicht ist die Lizenz daher weniger restriktiv?

Der Konsens hier ist eindeutig das dieses eine Urheberrechtsverletzung
darstellt und zu unterlassen ist ... 

> Wäre natürlich schön, wenn wir diese Daten verwenden könnten.

Schoen ja - Nur wollen die Landesvermessungsaemter die Steuergelder
gewinnbringend anlegen ... Also Geld fuer alle arten von Nutzung

> Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen.

Flo
-- 
Florian Lohoff                  [EMAIL PROTECTED]             +49-171-2280134
        Those who would give up a little freedom to get a little 
          security shall soon have neither - Benjamin Franklin

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