On Tue, Oct 07, 2008 at 10:24:11PM +0200, Stefan Leupers wrote: > Frage: > Kann mir jemand sagen wie das lizenzrechtlich zu bewerten ist? > Vermutlich hat an den Karten jemand (z. B. das Land Bayern?) die > Lizenzrechte. > Entsteht durch das Abzeichnen einer Strecke auch hier ein abgeleitetes Werk, > welches lizenzrechtlich mit dem Original gleichzusetzen und somit ggfs. für > OSM bedenklich ist? > Ich meine, dass die Top50 von öffentlichen Stellen - also durch Steuergelder > - erstellt worden sind, oder? > Vielleicht ist die Lizenz daher weniger restriktiv?
Der Konsens hier ist eindeutig das dieses eine Urheberrechtsverletzung darstellt und zu unterlassen ist ... > Wäre natürlich schön, wenn wir diese Daten verwenden könnten. Schoen ja - Nur wollen die Landesvermessungsaemter die Steuergelder gewinnbringend anlegen ... Also Geld fuer alle arten von Nutzung > Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen. Flo -- Florian Lohoff [EMAIL PROTECTED] +49-171-2280134 Those who would give up a little freedom to get a little security shall soon have neither - Benjamin Franklin
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