Stefan Hirschmann schrieb: >> Warum meinst Du alles was sich bewährt hat über den Haufen zu werfen? >> > > Weil es scheinbar die Gerichte anders sehen? > Z.B. in Östereich: > OGH-Entscheidung 23. März 2007, Geschäftszahl 2Ob262/05a > Zitat: "eine Geschwindigkeit von 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit) > eingehalten" (Zitat Ende). > > Ein Gerichtsurteil, welches deine 7 km/h im Urteil stehen hat, ist mir > nicht bekannt. > > Und alle mir bekannten Schätzungen gehen von 5 km/h für Fußgänger aus. > Den Wert von 1.94 m/s (7 km/h) halte ich für Schrittgeschwindigkeit > einfach zu schnell. > > Weisst Du überhaupt wovon Du sprichst? Kannst Du in Deinem Fahrzeug korrekt 5 und 7km/h unterschreiten und einhalten? Probiers mal aus - ohne dass einer nebenher läuft!
Zeig mir mal ein Gerichtsurteil bei dem der Fahrer Schuld bekam weil er statt 5km/h nachweislich 7km/h gefahren ist! Wenn Dir ein Fussgänger vors Auto läuft darfst Du ihn weder mit 5 noch mit 7km/h bedrängen oder gefährden sondern musst gegebenfalls anhalten! Garry _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de