Roland Spielhofer schrieb:
> Jetzt interessiert mich das aber auch: Wo gibt es hier eine 
> Lizenzverletzung?

http://de.wikipedia.org/wiki/Datenbankwerk

Sie unterliege nach § 87 a bis e UrhG dem Schutz als Datenbank.

Dabei ist egal, ob ein Urheberrecht oder eine Schöpfungshöhe
vorliegt. Wenn zudem noch ein Urheberrecht auf die Inhalte
vorliegt, handelt es sich darüber hinaus um ein Datenbankwerk.

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