Matthias Wimmer schrieb:
> Hallo Michael!
>
> Michael Schmitt schrieb:
>>> Heiko Jacobs schrieb:
>>>> 6: Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, einheitlich bis auf Hamburg und 
>>>> Berlin
>>>>    in Bremen koennte man Bremen und Bremerhaven als zwei kreisfreie
>>>>    Staedte bezeichnen, so au laut Wikipedia "kreisfreie Stadt"
>>>>
>>>> 7: "Bezirk (von Landkreis oder kreisfreier Stadt)"
>>>>    hmmm...
>>>>    Bezirk von Landkreis koennte man Samtgemeinde nennen, aber das 
>>>> ist ja 8
>>>>    Bezirk von kreisfreier Stadt muesste ja in der Tat unterhalb 9 
>>>> kommen,
>>>>    denn 9 = Stadtgrenze ist ja uebergeordnet.
>>> Eine kreisfreie Stadt hat aber keine Stadtgrenze (9), sondern ist ja 
>>> direkt von einer Kreisgrenze (6) umschlossen, da sobald du diese 
>>> Grenze überschreitest du ja schon in einem anderen Landkreis bist.
>>>
>>> In den OSM-Daten siehst du das z.B. in München. (Allerdings sind 
>>> noch nicht alle Stadtbezirksgrenzen erfasst.)
>> Und was spricht dagegen, daß unter bestimmten Umständen eine Ebene 
>> nicht vorhanden ist?
>> Nicht alle Bundesländer haben Regierungsbezirke und es gibt nicht in 
>> allen Landkreisen Ämter, Samtgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften.
>
> Sollte von mir auch nicht bestritten werden. Ich habe damit lediglich 
> feststellen wollen, dass die Aussage "Bezirk von kreisfreier Stadt 
> muesste ja in der Tat unterhalb 9 kommen, denn 9 = Stadtgrenze ist ja 
> uebergeordnet" so nicht korrekt ist, da es in diesen Fällen gar keine 
> Stadtgrenze gibt. Wenn es in diesen Fällen keine Stadtgrenze gibt 
> (sondern nur die Kreisgrenze), so muss die Stadtbezirksgrenze in 
> kreisfreien Städten auch nicht unterhalb diese gelegt werden.
Da gebe ich dir Recht. Bei kreisfreien Städten sollten deren 
Untergliederung im selben Range wie bei normalen Städten sein.
Die Sonderstellung der kreisfreien Städte ist ja nur dadurch gegeben, 
daß sie keinem Kreis angehören, sondern direkt dem Regierungsbezirk, 
bzw. dem Land unterstellt sind.
>
>> Sind Amt, Samtgemeinde, Verwaltungsgemeinschaft nicht Bezirke in 
>> einem Landkreis? => Level 7 und 8 sind gleichwertig.
>> Hat jemand Beispiele in denen es Bezirke gibt die auch noch Amt, 
>> Samtgemeinde, Verwaltungsgemeinschaft beinhalten?
>
> Ob es den Fall gibt, dass beides zusammenfällt weiß ich nicht. Aber 
> auf jeden Fall gibt es einen semantischen Unterschied, der in meinen 
> Augen diese Unterscheidung rechtfertigt:
>
> Die "Bezirke in einem Landkreis" sind Untergliederungen des 
> Landkreises, die Ämter, Samtgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften 
> gehen dagegen nicht von einem Landkreis aus, sondern sind 
> Zusammenschluss verschiedener Gemeinden.
> Das eine ist also eine Untergliederung, das andere eine Zusammenfassung.
>

Wobei ich keine Landkreise kenne die in Bezirke unterteilt sind. Die 
Bezeichnung Bezirk kenne ich in der politischen Gliederung nur als 
Regierungsbezirk. Wenn die IHK, die Schornsteinfeger oder andere den 
Landkreis in Bezirke aufteilen hat das mit den politischen Grenzen 
nichts zu tun. Wenn sonst niemand so einen politischen Bezirk unterhalb 
der Landkreisebene kennt würde also der Level 7 nie genutzt. Dies würde 
auch erklären warum bei Level 7 eine Lücke in der NUTS/LAU 
Klassifizierung klafft.

Gruss  mikes


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